Sommerzeit steht an - Uhren werden Sonntag eine Stunde vorgestellt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Sommerzeit beginnt: In Deutschland und den meisten Ländern Europas werden am frühen Sonntagmorgen (29. März) die Uhren von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Damit gilt dann hierzulande wieder die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), bis am 25. Oktober wieder auf die Normalzeit - auch Winterzeit genannt - zurückgestellt wird.

Um den reibungslosen Ablauf kümmern sich Wissenschaftler der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Sie achten darauf, dass über einen Langwellensender mit dem Namen «DCF77» in Mainflingen bei Frankfurt/Main alle nötigen Uhren mit der gesetzlichen Zeit versorgt werden. «Unsere Experten waren vorab wieder vor Ort und haben die Programmierung gecheckt», sagte PTB-Zeitexperte Dirk Piester.

Kritiker rufen nach Abschaffung 

1980 wurde die Zeitumstellung wieder eingeführt - mit dem Ziel, das Tageslicht besser auszunutzen. Kritiker zweifeln den Energiespareffekt allerdings immer wieder an und rufen nach einer Abschaffung. Dafür bräuchte es aber eine europaweite Lösung, die nicht in Sicht ist.

Die Europäische Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, die Zeitumstellung in der EU zu beenden, weil sich zuvor mehr als 80 Prozent der Teilnehmer einer Online-Befragung dafür ausgesprochen hatten. Von 4,6 Millionen Antworten kamen damals etwa 3 Millionen aus Deutschland.

EU-Staaten finden keine gemeinsame Position 

Nach Vorstellung der Kommission sollen die Staaten jeweils wählen können, ob sie künftig immer Winter- oder Sommerzeit haben wollen. Sie sollen sich aber absprechen, damit es keine Probleme etwa für den Binnenmarkt gibt. Die EU-Staaten können sich aber seit Jahren nicht auf eine Position einigen.

Dennoch hält die EU-Kommission weiter am Plan fest und hat eine Studie zu den Folgen einer Abschaffung beauftragt. Sie soll bis Ende des Jahres fertiggestellt werden, wie eine Sprecherin mitteilte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?