Steuererklärung 2021 - Was Steuerpflichtige beachten sollten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele finden es lästig und schieben es vor sich her. Dabei lohnt es sich häufig, eine Steuererklärung zu erstellen - weil Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer meist Geld vom Finanzamt zurückbekommen. «Laut dem Statistischen Bundesamt sind das im Schnitt pro Person 1051 Euro», sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Steuern, die zuvor zu viel entrichtet wurden.

Aber längst nicht jede oder jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Wer verpflichtet ist, das für das Jahr 2021 zu tun, hat dafür bis einschließlich 31. Juli 2022 Zeit. Weil der Tag auf einen Sonntag fällt, sogar bis zum 1. August. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht etwa, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden. «Hierbei geht es beispielsweise um Einkünfte durch eine Nebentätigkeit oder um Mieteinnahmen», so Bauer.

Wer Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, steht ebenfalls in der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt auch, wenn eine Frau oder ein Mann mehrere Arbeitgeber nebeneinander hatte, oder wenn ein Freibetrag beantragt wurde und der Arbeitslohn im Jahr 12 250 Euro - bei zusammenveranlagten Ehegatten 23 350 Euro - überstieg.

Haben beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen und ist einer der beiden in Steuerklasse V oder VI eingestuft, oder hatte sich das Paar für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. «Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von einem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat», so Bauer.

Steuererklärung 2021 - Steuererklärungen können komplett digital übermittelt werden

Formulare für die Steuererklärung liegen beim Finanzamt aus. Alternativ kann man sie sich aus dem Internet herunterladen. Möglich ist aber auch, die Erklärung papierlos ans Finanzamt zu schicken. Das geht etwa über das elektronische Finanzamt Elster. Inzwischen helfen auch im Handel erhältliche Softwareprogramme, Onlinetools oder Apps dabei, eine Steuererklärung zu erstellen.

Aber Vorsicht: «Immer erst prüfen, ob es sich bei dem Anbieter um ein seriöses Unternehmen handelt», rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Immerhin enthalte die Steuererklärung zahlreiche vertrauliche Daten, ob nun etwa die Bankverbindung oder die Anschrift.

«Die Steuerformulare 2021 unterscheiden sich für Arbeitnehmer nicht groß von denen des Jahres 2020», sagt Karbe-Geßler. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mindestens den Mantelbogen - hier gehören unter anderem Name, Geburtsdatum und Adresse rein - ausfüllen. Außerdem die Anlage N für die Arbeitseinkünfte und die Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen. Eine vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gehört seit dem Steuerjahr 2020 der Vergangenheit an.

Steuererklärung 2021 - Belege und Spendenquittungen sind nicht mehr beizufügen

«Belege oder Aufstellungen sind der Steuererklärung nicht mehr beizufügen», sagt Bauer. Erst auf konkrete Nachfrage sind sie dem Finanzamt nachzureichen. Belege oder Spendenquittungen also besser nicht einfach entsorgen. Ab der Steuerfestsetzung, also ab dem Datum des Steuerbescheids, sind Spendenquittungen ein Jahr lang aufzubewahren», so Daniela Karbe-Geßler.

Eine Ausnahme gibt es in Sachen Belege beifügen: Wer 2021 eine energetische Sanierung seines Wohnhauses hat vornehmen lassen, muss das in der neuen Anlage «Energetische Maßnahmen» eintragen. «Außerdem ist die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters der Erklärung beizufügen», erklärt Karbe-Geßler.

An diese abzugsfähigen Kosten sollten Steuerzahler denken

Es gibt eine Reihe von Kosten, die Steuerzahler in ihrer Erklärung nicht vergessen sollten. Dazu gehören etwa Werbungskosten (einzutragen in Anlage N): Beschäftigte im Homeoffice können hier einen Pauschalbetrag von fünf Euro je Arbeitstag geltend machen, wenn ihr Arbeitsplatz nicht in einem Arbeitszimmer ist. Maximal aber 600 Euro pro Jahr. «Zusätzlich können sie 2021 ihre Jahreskarte für den ÖPNV absetzen, auch wenn sie diese aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht nutzen konnten», sagt Jana Bauer.

Bitte ebenfalls nicht vergessen: Krankheitskosten (einzutragen in der Anlage «Außergewöhnliche Belastungen»), Ausgaben für eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen (einzutragen in der Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen»), Krankenversicherung für Kinder, Betreuungskosten und Schulgeld (einzutragen in der Anlage «Kind»).

Übrigens: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu erstellen und merken, dass sie den Abgabetermin 31. Juli beziehungsweise 1. August nicht einhalten können, sollten beim Finanzamt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag, falls man die Steuererklärung unentschuldigt verspätet abgibt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.