Studie: Beim Urlaubsgeld geht mehr als jeder Zweite leer aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gerade in der Corona-Krise kann das Urlaubsgeld Beschäftigen helfen, durch Kurzarbeit entstandene Finanzlücken zu stopfen. Doch mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen gar keinen Zuschuss ihres Arbeitgebers für die Urlaubskasse. Das geht aus einer aktuellen Studie des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Gerade unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld für viele Arbeitnehmer besonders wichtig, betonte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Schließlich müssten Millionen Beschäftigte empfindliche Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit hinnehmen. Die Sonderzahlung sei da als Beitrag zur Stabilisierung der Einkommenssituation von großer Bedeutung. «Umso problematischer ist es, dass nun einzelne Unternehmen hergehen und das Urlaubsgeld streichen wollen», sagte Schulten.

Die Chancen, Urlaubsgeld zu bekommen, sind in Deutschland ohnehin alles andere als gleich verteilt, wie die WSI-Studie zeigt. Durchschnittlich erhalten demnach 47 Prozent der Männer, aber nur 39 Prozent der Frauen Urlaubsgeld. Wer in Westdeutschland arbeitet, hat deutlich größere Chancen auf einen Zuschuss für die Urlaubskasse als ein Beschäftigter im Osten. Für die Aussichten auf Urlaubsgeld spielen außerdem die Größe des Betriebs und die Frage der Tarifbindung eine entscheidende Rolle.

Die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten, haben demnach Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Rund 71 Prozent von ihnen erhalten der Umfrage zufolge einen Gehaltszuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, sind es lediglich 34 Prozent.

Die Größe des Betriebes wirkt sich ebenfalls aus. Von den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten laut WSI nur 34 Prozent Urlaubsgeld. In Betrieben mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil auf 61 Prozent. In Westdeutschland erhalten 47 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld, im Osten nur 32 Prozent.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark je nach Branche - zwischen 155 und 2513 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe. Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Über sehr hohe Zahlungen können sich dagegen Arbeitnehmer etwa in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, dem Kfz-Gewerbe und der Versicherungsbranche freuen. Im Öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht - meist um 1 bis 3,5 Prozent.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden oder tariflich vereinbart sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.