Teure Sonderwünsche: Dienstwagen-Zuzahlung mindert Versteuerung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein höherwertiges Fahrzeugmodell oder eine komfortable Sonderausstattung können das vereinbarte Dienstwagen-Budget schon mal sprengen. Manche Arbeitnehmer beteiligen sich deshalb an der Anschaffung ihres Wunschautos. Das kann sich später vorteilhaft auf die Versteuerung auswirken. BMF-Schreiben vom 3. März 2022

Denn wer seinen Dienstwagen auch privat oder zumindest für die Fahrt zur Arbeit nutzen darf, muss diesen Bonus grundsätzlich als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Die Zuzahlung zum Dienstwagen kann auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden und somit die Steuerlast senken, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Geldwerter Vorteil kann nicht negativ sein

Wie genau die Zuzahlung mit dem geldwerten Vorteil verrechnet wird, hängt davon ab, ob Beschäftigte und Arbeitgeber eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zum Zuzahlungszeitraum geschlossen haben.

Gibt es diese nicht, können Einmalzahlungen schon im ersten Jahr komplett mit dem geldwerten Vorteil verrechnet werden. Beträgt die Höhe der einmaligen Zuzahlung 10 000 Euro, der geldwerte Vorteil aber nur 5 000 Euro, muss die Verrechnung über zwei Jahre gestreckt werden. Der geldwerte Vorteil darf nicht weniger als null Euro betragen.

Daniela Karbe-Geßler rät Beschäftigten, diese Verrechnung entweder beim Arbeitgeber einzufordern oder in der privaten Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe

Bestehen hingegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum Zuzahlungszeitraum, kann nicht gleich der volle Abzug vorgenommen werden. Die Einmalzahlungen müssen dann gleichmäßig über den vereinbarten Zuzahlungszeitraum verteilt und entsprechend in diesem Zeitraum steuermindernd berücksichtigt werden.

Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung der Zuzahlung, so Karbe-Geßler.

Übrigens: Ob der Arbeitnehmer die Zuzahlung an den Arbeitgeber oder direkt an das Autohaus leistet, ist für die steuerliche Berücksichtigung unerheblich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.