Teure Sonderwünsche: Dienstwagen-Zuzahlung mindert Versteuerung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein höherwertiges Fahrzeugmodell oder eine komfortable Sonderausstattung können das vereinbarte Dienstwagen-Budget schon mal sprengen. Manche Arbeitnehmer beteiligen sich deshalb an der Anschaffung ihres Wunschautos. Das kann sich später vorteilhaft auf die Versteuerung auswirken. BMF-Schreiben vom 3. März 2022

Denn wer seinen Dienstwagen auch privat oder zumindest für die Fahrt zur Arbeit nutzen darf, muss diesen Bonus grundsätzlich als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Die Zuzahlung zum Dienstwagen kann auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden und somit die Steuerlast senken, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Geldwerter Vorteil kann nicht negativ sein

Wie genau die Zuzahlung mit dem geldwerten Vorteil verrechnet wird, hängt davon ab, ob Beschäftigte und Arbeitgeber eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zum Zuzahlungszeitraum geschlossen haben.

Gibt es diese nicht, können Einmalzahlungen schon im ersten Jahr komplett mit dem geldwerten Vorteil verrechnet werden. Beträgt die Höhe der einmaligen Zuzahlung 10 000 Euro, der geldwerte Vorteil aber nur 5 000 Euro, muss die Verrechnung über zwei Jahre gestreckt werden. Der geldwerte Vorteil darf nicht weniger als null Euro betragen.

Daniela Karbe-Geßler rät Beschäftigten, diese Verrechnung entweder beim Arbeitgeber einzufordern oder in der privaten Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

Anspruch auf Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe

Bestehen hingegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen zum Zuzahlungszeitraum, kann nicht gleich der volle Abzug vorgenommen werden. Die Einmalzahlungen müssen dann gleichmäßig über den vereinbarten Zuzahlungszeitraum verteilt und entsprechend in diesem Zeitraum steuermindernd berücksichtigt werden.

Sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben, veräußert oder getauscht werden, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung der Zuzahlung, so Karbe-Geßler.

Übrigens: Ob der Arbeitnehmer die Zuzahlung an den Arbeitgeber oder direkt an das Autohaus leistet, ist für die steuerliche Berücksichtigung unerheblich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.