Tourismus in Deutschland im Mai 2021: Nur etwa ein Drittel der Übernachtungen im Mai des Vorkrisenjahres 2019

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Mai 2021 zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 14,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das zwar 29,4 Prozent mehr Übernachtungen als im von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Mai 2020, aber nur etwa ein Drittel der Übernachtungen im Mai des Vorkrisenjahres 2019 (-67,8 Prozent).
 

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Mai 2021 im Vergleich zum Mai 2020 um 27,8 Prozent auf 13,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 55,6 Prozent auf 1,0 Millionen. Im Vergleich zum Mai 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland allerdings 63,8 Prozent geringer. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag gegenüber dem Mai 2019 um 86,6 Prozent niedriger. 

Von den etwa 52 000 erfassten Beherbergungsbetrieben hatten im Mai 2021 lediglich 38 276 geöffnet (Mai 2020: 44 722 geöffnete Betriebe). 

Die Corona-Pandemie hatte sich im Mai 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt. Maßgeblich dafür war das seit Mitte März 2020 geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste. Auch im Mai 2021 bestand ein weitgehendes Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste, das aber abhängig von der lokalen Pandemiesituation regional gelockert wurde. 

Januar bis Mai 2021: 48,4 Prozent weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis Mai 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 45,5 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 48,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 41,1 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet. Das war ein Minus von 44,4 Prozent. Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 4,3 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier einen Rückgang um 69,1 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?