Tourismus in Deutschland im Mai 2021: Nur etwa ein Drittel der Übernachtungen im Mai des Vorkrisenjahres 2019

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Mai 2021 zählten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 14,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das zwar 29,4 Prozent mehr Übernachtungen als im von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Mai 2020, aber nur etwa ein Drittel der Übernachtungen im Mai des Vorkrisenjahres 2019 (-67,8 Prozent).
 

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Mai 2021 im Vergleich zum Mai 2020 um 27,8 Prozent auf 13,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 55,6 Prozent auf 1,0 Millionen. Im Vergleich zum Mai 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland allerdings 63,8 Prozent geringer. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag gegenüber dem Mai 2019 um 86,6 Prozent niedriger. 

Von den etwa 52 000 erfassten Beherbergungsbetrieben hatten im Mai 2021 lediglich 38 276 geöffnet (Mai 2020: 44 722 geöffnete Betriebe). 

Die Corona-Pandemie hatte sich im Mai 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt. Maßgeblich dafür war das seit Mitte März 2020 geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste. Auch im Mai 2021 bestand ein weitgehendes Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste, das aber abhängig von der lokalen Pandemiesituation regional gelockert wurde. 

Januar bis Mai 2021: 48,4 Prozent weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis Mai 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 45,5 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 48,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 41,1 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet. Das war ein Minus von 44,4 Prozent. Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 4,3 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier einen Rückgang um 69,1 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Krankheit kommt meist überraschend - und immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann. Damit die Kollegen in dem Fall übernehmen können, hilft es, wenn eine Übergabe stattfindet. Aber kann der Chef einfordern, dass man die vom Krankenbett aus macht?

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.