Trendwende beim Trinkverhalten: Gen Z keine „Anti-Alkohol-Generation“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine aktuelle Umfrage von IWSR Bevtrac zum Konsumentenverhalten enthüllt, dass die Generation Z, entgegen der verbreiteten Annahme, nicht grundsätzlich abstinenter lebt als ältere Altersgruppen. Die Ergebnisse zeigen vielmehr eine Annäherung des Trinkverhaltens der Gen Z an das anderer Generationen, in einigen Fällen sogar einen Gegentrend zur Mäßigung.

Zunehmender Alkoholkonsum in der Gen Z

Die jüngsten Daten der Bevtrac-Umfrage, die fünfzehn Märkte umfasste, zeigen einen deutlichen Anstieg des Alkoholkonsums unter Erwachsenen der Gen Z (ab dem gesetzlichen Mindestalter für Alkoholkonsum, LDA+). Der Anteil derer, die in den letzten sechs Monaten Alkohol konsumiert haben, stieg von 66 % im März 2023 auf 73 % im März 2025.

Besonders ausgeprägt ist dieser Aufwärtstrend in Schlüsselmärkten wie den Vereinigten Staaten (von 46 % auf 70 %), Großbritannien (von 66 % auf 76 %) und Australien (von 61 % auf 83 %). Obwohl die Gesamtbeteiligungsrate der Gen Z mit 73 % noch unter der aller Erwachsenen (78 %) liegt, stellt die Umfrage fest, dass das Verhalten der trinkenden Gen Z-Konsumenten keine signifikanten Unterschiede mehr zu dem anderer Generationen aufweist.

Ähnlichkeiten im Konsumverhalten

Die Bevtrac-Umfrage identifizierte zudem mehrere Trends unter Gen Z LDA+-Trinkern, die auf eine zunehmende Angleichung an das Verhalten früherer Generationen in ihren Zwanzigern hindeuten:

  • Breitere Getränkewahl: Gen Z LDA+-Trinker konsumieren im Durchschnitt mehr Kategorien alkoholischer Getränke (über fünf Kategorien) als Trinker insgesamt (etwas über vier Kategorien bei Boomers).

  • Bevorzugung von Spirituosen: Sie trinken geringfügig häufiger Spirituosen als die Gesamtbevölkerung der erwachsenen Trinker.

  • Außer-Haus-Konsum: Fast die Hälfte der Gen Z LDA+-Trinker gab an, ihren letzten Alkoholkonsum in einer Bar, einem Restaurant oder Club gehabt zu haben, im Vergleich zu etwas mehr als einem Drittel aller erwachsenen Trinker.

Mäßigungstrends und Gen Z

Der Trend zur Mäßigung bleibt zwar altersübergreifend bestehen, doch die Gen Z LDA+-Trinker stehen laut der Umfrage nicht an der Spitze dieser Entwicklung. Auf die Aussage „Ich entscheide mich aktiv dazu, mehr zu trinken“ stimmten Gen Z LDA+-Trinker eher zu als jede andere Generation.

Wenn Gen Z LDA+-Trinker jedoch moderieren, zeigen sie andere Muster: Sie sind die Generation, die am ehesten intermittierende Abstinenz praktiziert (fast 60 % der Gen Z LDA+-Trinker im Vergleich zu etwas über 40 % aller erwachsenen Trinker).

Wirtschaftliche Faktoren als Einfluss

Richard Halstead, IWSR COO of Consumer Insights, sagt: "Mäßigung ist seit einigen Jahren ein wachsender Trend unter allen Trinkern, aber die Idee, dass die Generation Z LDA+ sich irgendwie grundlegend von anderen Altersgruppen unterscheidet, wird durch die Beweise nicht unterstützt. Wir wissen zum Beispiel, dass der Alkoholkonsum mit dem verfügbaren Einkommen korreliert, und die Generation Z ist während einer Lebenshaltungskostenkrise erwachsen geworden. Die steigenden Preise haben sich besonders in Bars und Restaurants bemerkbar gemacht - Orte, die die Gen Z-Trinker am meisten ansprechen.

"Mit jedem Jahr, das vergeht, treten mehr Gen Z-Trinker ins Berufsleben ein, und diejenigen, die bereits im Berufsleben stehen, verdienen in der Regel mehr. Ich denke, wir sollten davon ausgehen, dass sie mit steigendem Einkommen häufiger trinken werden - so wie es die Millennials vor ihnen getan haben.

"Die gute Nachricht für die Getränkeindustrie ist, dass der Konsum nicht rückläufig ist, auch wenn Mäßigung langfristig ein Faktor sein wird. Demnach ist ein Großteil des jüngsten Rückgangs konjunkturell und nicht strukturell bedingt - und definitiv nicht die ‚Schuld‘ der Generation Z."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?