Überstunden immer abzeichnen lassen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 03/2024) heißt. Um auf der sicheren Seite zu sein, lassen sich Beschäftigte ihre geleisteten Überstunden von Vorgesetzten abzeichnen.

Hintergrund: Geht es etwa im Streit um die Bezahlung von Überstunden vor Gericht, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel mit detaillierten Aufzeichnungen beweisen, dass sie über die normale Arbeitszeit hinaus im Einsatz waren. Zudem müssen sie darlegen, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder wissentlich geduldet hat.

Arbeit nicht zu schaffen: Vorgesetzten informieren

Laut «Finanztest» dürfen Beschäftigte nicht einfach so über ihre regulären Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Ist das Pensum während der regulären Arbeitszeiten nicht zu schaffen, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten informieren. Die können dann festlegen, ob sie Überstunden anordnen oder die Aufgaben anderweitig delegieren wollen.  

Ob und wie viele Überstunden der Arbeitgeber verlangen kann, ist im Arbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag festgelegt. Ordnen Vorgesetzte Überstunden an, müssen sie diese Regelungen berücksichtigen, ebenso wie die Interessen der Beschäftigten. Gibt es keine Vorgaben, kann der Arbeitgeber Überstunden nur in Notsituationen einseitig anordnen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.