Überwachung am Arbeitsplatz: Wann darf gefilmt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Big Brother am Arbeitsplatz? Für Überwachungskameras, auf deren Aufzeichnungen Personal zu sehen ist, braucht es in Deutschland sehr gute Gründe.

Generell gilt: Eine Videoüberwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz bedeutet immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Und die sind durch das Grundgesetz geschützt.

Aber: Eine Überwachung öffentlich zugänglicher Räume ist dennoch unter Umständen erlaubt. Voraussetzung sind eine entsprechende Kennzeichnung und ein nachvollziehbarer Grund, schreibt «Haufe.de».

Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung 

Kameras dürfen etwa für Kontrollmaßnahmen, wie etwa dem Schutz vor Sachbeschädigung oder Diebstahl, genutzt werden. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Angestellten über diese Kontrollen rechtzeitig und transparent informieren. 

Wichtig: Es darf kein Beobachtungsdruck oder der Eindruck von Schikane entstehen. Beschäftigte dürfen nur kurzfristig beobachtet werden und müssen sich der Überwachung entziehen können.

Betriebsrat muss zustimmen

Geht es um Bereiche, in denen Angestellte oder deren Tätigkeiten sichtbar sind, kommt der Betriebsrat ins Spiel. Der Rat hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht, das nicht umgangen werden darf. Ohne dessen Zustimmung ist die Installation von Kameras nicht erlaubt.

In Räumen wie WC, Umkleiden, Sanitärbereichen oder andere Orte, an denen sich Arbeitnehmer hauptsächlich privat aufhalten, dürfen keine Kameras installiert werden. Denn hier gilt der Schutz der Intimsphäre, so «Haufe.de».

Bei Verdacht heimliches Filmen zulässig

Nur in Ausnahmefällen dürfen verdeckte Kameras installiert werden. Gründe hierfür sind ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder andere schwere Verfehlungen eines bestimmten Arbeitnehmers. Erlaubt ist das heimliche Filmen aber auch nur dann, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung wurden ergebnislos ausgeschöpft
  • Andere Angestellte dürfen nicht gezielt oder unnötig mit überwacht werden
  • Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein
  • Die Überwachung findet nur temporär statt

(dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?