Überwachung am Arbeitsplatz: Wann darf gefilmt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Big Brother am Arbeitsplatz? Für Überwachungskameras, auf deren Aufzeichnungen Personal zu sehen ist, braucht es in Deutschland sehr gute Gründe.

Generell gilt: Eine Videoüberwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz bedeutet immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Und die sind durch das Grundgesetz geschützt.

Aber: Eine Überwachung öffentlich zugänglicher Räume ist dennoch unter Umständen erlaubt. Voraussetzung sind eine entsprechende Kennzeichnung und ein nachvollziehbarer Grund, schreibt «Haufe.de».

Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung 

Kameras dürfen etwa für Kontrollmaßnahmen, wie etwa dem Schutz vor Sachbeschädigung oder Diebstahl, genutzt werden. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Angestellten über diese Kontrollen rechtzeitig und transparent informieren. 

Wichtig: Es darf kein Beobachtungsdruck oder der Eindruck von Schikane entstehen. Beschäftigte dürfen nur kurzfristig beobachtet werden und müssen sich der Überwachung entziehen können.

Betriebsrat muss zustimmen

Geht es um Bereiche, in denen Angestellte oder deren Tätigkeiten sichtbar sind, kommt der Betriebsrat ins Spiel. Der Rat hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht, das nicht umgangen werden darf. Ohne dessen Zustimmung ist die Installation von Kameras nicht erlaubt.

In Räumen wie WC, Umkleiden, Sanitärbereichen oder andere Orte, an denen sich Arbeitnehmer hauptsächlich privat aufhalten, dürfen keine Kameras installiert werden. Denn hier gilt der Schutz der Intimsphäre, so «Haufe.de».

Bei Verdacht heimliches Filmen zulässig

Nur in Ausnahmefällen dürfen verdeckte Kameras installiert werden. Gründe hierfür sind ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder andere schwere Verfehlungen eines bestimmten Arbeitnehmers. Erlaubt ist das heimliche Filmen aber auch nur dann, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung wurden ergebnislos ausgeschöpft
  • Andere Angestellte dürfen nicht gezielt oder unnötig mit überwacht werden
  • Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein
  • Die Überwachung findet nur temporär statt

(dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.