Ungerechte Nachtzuschläge? - Grundsatzentscheidung erwartet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Streit um Nachtarbeitszuschläge in Branchen wie der Getränke- und Lebensmittelindustrie könnte in den kommenden Monaten beendet werden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, kündigte Grundsatzentscheidungen der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt an. Die erste, bei der es um den Getränkekonzern Coca-Cola gehe, werde voraussichtlich am 22. Februar fallen, sagte Gallner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Beantwortet werden solle die Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Oft deutlich höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in vielen deutschen Unternehmen. «Das wird 2023 eines der großen Themen am Bundesarbeitsgericht», sagte Gallner.

Insgesamt lägen dem Zehnten Senat etwa 400 Verfahren zu diesem Themenkomplex aus sechs verschiedenen Branchen vor. Dazu gehörten unter anderem die Süßwarenindustrie, aber auch Molkereien. «Der Zehnte Senat wird sich jede tarifliche Regelung anschauen und je nach den Vereinbarungen einzeln entscheiden», sagte die Präsidentin. Letztlich geht es dabei um die Bezahlung von Schichtarbeitern - die regelmäßig auch nachts in der Produktion stehen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nach Angaben der Präsidentin dazu bereits Ende 2020 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Von den europäischen Richtern in Luxemburg habe es jedoch keine Grundsatzentscheidung gegeben. Der EuGH erklärte im Juli 2022, dass die EU-Charta, auf die sich zwei Kläger beriefen, in dieser Auseinandersetzung keine Anwendung finde. Damit sei der Fall keine Frage des europäischen Rechts - und die Entscheidung liegt allein bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte vor einiger Zeit auf tausende Verfahren zur Auslegung von Tarifregelungen mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie in den verschiedenen Arbeitsgerichtsinstanzen hingewiesen. In einigen Bereichen sollen die Zuschläge bei regelmäßiger Nachtarbeit bei 20 Prozent liegen, bei unregelmäßiger Nachtarbeit jedoch bei 50 Prozent der Stundenvergütung.

Nach Angaben von Gallner sind je nach Tarifvertrag Verhandlungen und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe von Nachtarbeitszuschlägen im Februar, im März sowie im Juni dieses Jahres zu erwarten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.