Ungerechtfertigte Abmahnung - Wie sollten Arbeitnehmer reagieren?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Abmahnung löst oft erstmal einen Schreck aus. Und genau das soll sie im Prinzip auch. Mit einer Abmahnung beanstande der Arbeitgeber Fehlverhalten, das die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift «AK-Konkret».

Gleichzeitig dient die Abmahnung als Warnung: Kommt das Verhalten wieder vor, kann das Arbeitsverhältnis gefährdet sein und eine Kündigung drohen. Wichtig: Die Abmahnung muss immer auf einen konkreten arbeitsvertraglichen Verstoß hinweisen.

Ungerechtfertigte Abmahnung - Gegendarstellung

Längst nicht jede Abmahnung ist aber gerechtfertigt. Im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung sollten Beschäftigte eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, so Juristin Marx.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zudem verlangen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt. Grundsätzlich sei der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gegendarstellung zusammen mit der Abmahnung zur Personalakte zu nehmen.

Ungerechtfertigte Abmahnung - Keine zwei Abmahnungen vor Kündigung nötig

Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung nicht zurück und schließt sich eine Kündigung an, kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung noch in einem Kündigungsschutzverfahren überprüft werden. Unter Umständen können sich sowohl Abmahnung als auch Kündigung als unwirksam erweisen - etwa, wenn der abgemahnte Sachverhalt keinen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten begründet.

Übrigens gilt: Nicht immer braucht es zwingend zwei oder mehr Abmahnungen, bevor der Arbeitgeber kündigen kann. Die Anzahl der Abmahnungen sei in der Regel nicht relevant für eine verhaltensbedingte Kündigung, so Marx. Vielmehr kommt es unter anderem auf die Art und Schwere des Fehlverhaltens an. Entscheidend ist zudem, wie lange die letzte Pflichtverletzung zurückliegt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.