Urlaubsgeld im Minijob: So wirken sich Einmalzahlungen aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen Minijobs häufig, um im Nebenjob ohne Steuer- und Beitragsabzüge hinzuverdienen zu können. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld können die Beurteilung, ob ein Minijob vorliegt, allerdings beeinflussen. Darauf weist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung hin.

In einem Minijob dürfen Beschäftigte eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreiten. Die liegt derzeit bei 5.400 Euro im Jahr. Das heißt: Regelmäßig dürfen Beschäftigte in Minijobs monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen.

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Verdienst

Eine Einmalzahlung wird laut Minijob-Zentrale aus einem bestimmtem Anlass, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder als einmalige Anerkennung gezahlt. Und: Sie wird zum regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet, wenn die Zahlungen vertraglich zugesichert und wiederkehrend sind.

Den Infos zufolge trifft das etwa auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu. Einmalzahlungen wie Jubiläumszuwendungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge zählen hingegen in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst.

Monatlicher Verdienst entscheidet über Minijob

Einmalzahlungen können sich entsprechend auf den Status von Minijobbern auswirken. Die Minijob-Zentrale verdeutlicht das an einem Beispiel. Verdient ein Arbeitnehmer 400 Euro im Monat und erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von 720 Euro, kommt er auf einen jährlichen Verdienst von 5520 Euro.

Damit überschreitet er die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro und es liegt kein Minijob mehr vor. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Krankenkasse anmelden.

Wer Interesse hat, im Minijob-Verhältnis zu bleiben, kann bei regelmäßigen Einmalzahlungen unter Umständen die Stundenzahl reduzieren. Die Minijob-Zentrale weist zudem darauf hin, dass die Verdienstgrenze für Minijobber ab dem 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich (6240 Euro im Jahr) angehoben werden soll. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.