Urteil: Arbeitgeber darf nur aus konkreten Gründen abmahnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, muss der Arbeitgeber sie aus der Personalakte entfernen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält und damit das berufliche Fortkommen des Betreffenden beeinträchtigt.

Denn dies widerspricht der Beachtung des Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 133/19).

In dem Fall ging es um eine Mitarbeiterin eines Unternehmens, das Autohäuser betreibt. Ihr Arbeitgeber warf ihr vor, in drei Fällen das Bestellsystem falsch bedient zu haben, wodurch ein finanzieller Schaden entstanden sei. Dafür erhielt die Frau drei Abmahnungen.

Das Gericht entschied aber, dass der Arbeitgeber die Abmahnungen aus der Personalakte entfernen muss. Es befand unter anderem, dass die Abmahnungen nicht klar zum Ausdruck brachten, dass das abgemahnte Verhalten im Wiederholungsfall zur Kündigung führen wird - und damit erfüllten die Abmahnungen nicht ihre vorgeschriebene Warnfunktion.

Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Daneben konnte der Arbeitgeber aber auch nicht darlegen, dass der Mitarbeiterin die Fehler tatsächlich unterlaufen waren. Und die Beweislast, das Fehlverhalten konkret nachzuweisen, wenn die Mitarbeiterin es bestreitet, liegt laut Gericht beim Arbeitgeber.

Zum Hintergrund: Arbeitnehmer können verlangen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird. Entscheidend sind hier die Paragrafen 242 und 1004 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Anspruch besteht unter anderem dann, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist oder unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Der Arbeitgeber hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in Bezug auf Ansehen, soziale Geltung und berufliches Fortkommen zu beachten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wohl (fast) jeder kennt diese Situation: Man zieht seine Lieblings-Jeans an und stellt mit Erschrecken fest, dass der Knopf kaum noch zugeht. Was jetzt? Wieder eine Diät durchziehen? Und dann mit dem Jo-Jo-Effekt kämpfen?

Beschäftigte in Deutschland sind einer neuen Umfrage zufolge zunehmend bereit, den Job zu wechseln. So stimmten nur rund 53 Prozent der Befragten der Aussage vollständig zu, sie beabsichtigten, in einem Jahr noch bei derselben Firma beschäftigt zu sein. 2018 lag dieser Anteil bei rund 78 Prozent.

Die Menschen in Deutschland wollen mehr pflanzliche Alternativen zu tierischen Produkten konsumieren und setzen beim Thema kultiviertes Fleisch auf Wahlfreiheit. Das zeigt eine neue Umfrage in Deutschland.

Kann man das wirklich so schreiben? Ist es zu förmlich, zu locker, womöglich gar unverständlich? Geschäftliche Kommunikation geht nicht jedem leicht von der Hand.  Mit diesen Tipps formulieren Sie präzise.

Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Die Aufgaben sind interessant, die Mitarbeiter sympathisch, der Chef fair - eigentlich passt alles im aktuellen Job. Nur das Gehalt könnte höher sein. Sind Scheinbewerbungen da ein cleverer Schachzug?

Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich?

In dieser Woche streiken GDL und Ver.di. Davon ist nicht nur der Fernverkehr betroffen. Auch die S-Bahn in Berlin wird von dem Betroffen sein. Die Messe informiert, wie Gäste trotzdem auf die ITB kommen.

Läuft ein befristeter Vertrag aus, ist es für Beschäftigte wichtig, möglichst bald im Anschluss eine neue Anstellung zu finden. Aber wann haben sie eigentlich Zeit für Bewerbungsgespräche?

Wie wichtig das Thema ZUHÖREN beim Führen von Mitarbeiter, in Meetings, aber auch im Umgang mit Gästen, Kunden und Lieferanten ist, zeigt sich besonders deutlich bei Führungskräften und im Vertrieb. Doch es scheint, als fehle oft das aufrichtige Interesse am Gegenüber. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.