Urteil: Betriebsbedingte Kündigung muss letztes Mittel sein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten ist unwirksam, wenn ein Arbeitgeber weiterhin Leiharbeitnehmer beschäftigt. Auch wenn die Nachfrage einbricht, müssen Arbeitgeber erst alle anderen Mittel ausschöpfen, bevor sie zur betriebsbedingten Kündigung fest angestellter Arbeitnehmer greifen. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Automobilzulieferer. Das Unternehmen beschäftigt neben über 100 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Der Auftraggeber des Zulieferers reduzierte das Produktionsvolumen. In der Folge kündigte das Unternehmen fünf Stammarbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen.

Allerdings hatte der Zulieferer in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren vor den Kündigungen fortlaufend sechs Leiharbeitnehmer eingesetzt. Der zuständige Betriebsrat widersprach den Kündigungen. Schon das Arbeitsgericht Köln gab den Kündigungsschutzklagen der Stammarbeitnehmer statt. Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat diese Urteile bestätigt und die Berufungen der Arbeitgeberin zurückgewiesen.

Laut LAG Köln hätten die Stammangestellten anstatt der Leiharbeitnehmer weiter beschäftigt werden können. Es habe sich in diesem Fall nicht um eine Vetretungsreserve gehandelt. Die Leiharbeitnehmer wurden fortlaufend beschäftigt und nicht als Personalreserve zur Abdeckung von Vertretungsbedarf im Unternehmen eingesetzt. Vielmehr wollte der Arbeitgeber mit der befristeten Beschäftigung einen dauerhaften Bedarf abdecken. Das Landesarbeitsgericht hat in beiden Verfahren die Revision zugelassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ob Arbeitnehmer eine Dienstreise ablehnen dürfen, hängt oft vom Arbeitsvertrag ab. Welche Ausnahmen es gibt und wann Chefs auf persönliche Umstände Rücksicht nehmen müssen.

Die Krankenkasse wertet regelmäßig aus, warum genau Arbeitnehmer krankgeschrieben werden. Im ersten Halbjahr gab es gleich zwei markante Entwicklungen auf den Spitzenplätzen.

Der DATEV-Mittelstandsindex weist für Juni 2026 eine leichte Erholung des deutschen Mittelstands aus. Das Gastgewerbe gehört jedoch weiterhin zu den Branchen mit rückläufigen Umsätzen und liegt 2,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

17 Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen haben bei den Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Berufe in Dortmund ihre Landessieger ermittelt. Die Erstplatzierten qualifizierten sich für den Bundesentscheid im Herbst in Mainz.

Das Gastgewerbe hat im Mai 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat real sechs Prozent weniger Umsatz erzielt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag der Umsatz nominal 0,3 Prozent unter dem Wert des Mai 2025. Sowohl Hotellerie als auch Gastronomie verzeichneten reale Rückgänge, wobei die Gastronomie deutlich stärker betroffen war.

Immer mehr Restaurants und Hotels löschen Bewertungen auf Google. Warum Deutschland europaweit bei den Löschungen besonders hervorsticht – und was echte Kritik von Fake unterscheidet.

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.