Urteil: Feiern trotz Krankschreibung kann Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag hinweist, meldete sich eine im Pflegebereich tätige Frau für zwei Spätdienste am Wochenende krank. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ließ sie sich allerdings auf einer Party fotografieren. Die Bilder veröffentlichte sie in ihrem Status bei einem Messaging-Dienst. Auch auf der Seite des Partyveranstalters waren sie zu finden. Der Arbeitgeber der Frau kündigte ihr daraufhin fristlos.

Die von ihr dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Siegburg ab.

Vertrauen in Redlichkeit zerstört

Die Begründung: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört, so das Gericht. Den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah es als «erschüttert» an. Auch der Erklärung der Klägerin sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht.

Die zuständige Kammer ging stattdessen davon aus, dass die Klägerin «die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen». Schließlich habe sie dem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, sich wegen Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben. Trage die Arbeitnehmerin dann vor Gericht eine zweitägige psychische Erkrankung vor, die genau nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt sei, sei dies «schlicht unglaubhaft», so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr gestiegen - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden als im Jahr zuvor.

Eine wachsende Zahl von Unternehmen in Deutschland klagt über fehlende Aufträge. Das betrifft sowohl die Industrie als auch den Dienstleistungssektor, wie das Münchner Ifo-Institut am Montag meldete.

Bei manchen Arbeitgebern gibt es für bestimmte Anlässe bezahlten Sonderurlaub - etwa für den Tag, wenn Beschäftigte Vater werden. Aber: Dürfen Arbeitgeber diese Möglichkeit einfach ausschließen?

Originelle Lösungen müssen her. Doch niemandem fällt etwas ein? Warum die Kaffeeküche häufig überschätzt wird - und unter welchen Bedingungen Brainstorming tatsächlich funktionieren kann.

Sie heißen Krapfen, Berliner, Pfannkuchen und so weiter: gefüllte Hefeteilchen, die in Fett ausgebacken werden. In der Karnevalszeit gehen wieder Millionen von ihnen über die Theken. Aber welchen Begriff im Deutschen benutzen die meisten der etwa 90 Millionen Muttersprachler?

So wenig Bier wie im Jahr 2023 haben die deutschen Brauer seit der Wiedervereinigung noch nie verkauft. Höhere Preise sind nur schwer durchsetzbar. Doch die wirklichen Probleme kommen erst noch.

Der Bierabsatz ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent oder 394,2 Millionen Liter gesunken. Auch bei Biermischungen war im vergangenen Jahr ein Absatzrückgang zu verzeichnen.

Der Mineralwasserkonsum ist in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Die bundesweit knapp 160 Mineralbrunnen setzten 2023 insgesamt 9,6 Milliarden Liter Mineralwasser und Heilwasser - ein Rückgang um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Am Freitag kann es im Nahverkehr ruckeln: Für den Tag sind nahezu bundesweit Warnstreiks angekündigt. Was heißt das für Beschäftigte, die Probleme haben, auf dem üblichen Weg zur Arbeit zu kommen?

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Januar wieder gestiegen. Das ist nicht ungewöhnlich für die Jahreszeit. Die Entwicklung bestätigt aber den jüngsten Trend: Es wird schwerer, einen Job zu finden.