Urteil: Feiern trotz Krankschreibung kann Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag hinweist, meldete sich eine im Pflegebereich tätige Frau für zwei Spätdienste am Wochenende krank. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ließ sie sich allerdings auf einer Party fotografieren. Die Bilder veröffentlichte sie in ihrem Status bei einem Messaging-Dienst. Auch auf der Seite des Partyveranstalters waren sie zu finden. Der Arbeitgeber der Frau kündigte ihr daraufhin fristlos.

Die von ihr dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Siegburg ab.

Vertrauen in Redlichkeit zerstört

Die Begründung: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört, so das Gericht. Den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah es als «erschüttert» an. Auch der Erklärung der Klägerin sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht.

Die zuständige Kammer ging stattdessen davon aus, dass die Klägerin «die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen». Schließlich habe sie dem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, sich wegen Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben. Trage die Arbeitnehmerin dann vor Gericht eine zweitägige psychische Erkrankung vor, die genau nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt sei, sei dies «schlicht unglaubhaft», so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.