Urteil: Lange Wege im Betrieb zählen nicht zur Arbeitszeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit erst, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit bestimmungsgemäß aufnehmen. Lange Wege auf dem Betriebsgelände müssen Arbeitgeber in der Regel nicht als Arbeitszeit vergüten, zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 10 SLa 564/24). Das gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner konkreten Arbeitsstelle viele Vorgaben des Arbeitgebers befolgen muss.

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist, hatte ein Mann geklagt, der als Fahrer bei der Betreiberin eines Flughafens beschäftigt ist. 

Die Tätigkeit des Fahrers beginnt in einem bestimmten Gebäude auf dem Flughafengelände, in dem sich das Zeiterfassungsterminal befindet. Dieses liegt innerhalb eines besonders gesicherten Bereichs, der nur über Kontrollpunkte und unter Nutzung eines betriebseigenen Shuttleservices erreichbar ist. Der Kläger verlangte, für die Zeit vom Betreten des Sicherheitsbereichs bis zur Zeiterfassung sowie für seine Umkleidezeit vergütet zu werden.

Innerbetriebliche Wege zählen nicht automatisch als Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück. Es liege keine vergütungspflichtige Arbeitszeit vor. Das sogenannte Wegerisiko hin zur Arbeit liege beim Arbeitnehmer. Seine Arbeit als Fahrer werde erst aufgenommen, nachdem die Arbeitszeiterfassung betätigt worden ist, so das Gericht.

Das gilt auch dann, wenn der Fahrer sich beim Betreten des Geländes einer Personenkontrolle unterziehen muss, eine Warnweste tragen und einen Shuttlebus des Arbeitgebers nehmen muss. Auch die Umkleidezeiten zählen dem LAG zufolge nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, da es Arbeitnehmern laut einer Betriebsvereinbarung freigestellt ist, sich bereits zu Hause umzuziehen.

Das Gericht verweist im Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11) und stellte klar, dass innerbetriebliche Wegezeiten nur dann als Arbeitszeit gelten, wenn sie fremdnützig sind oder ausnahmsweise tarifvertraglich geregelt wurden. Das sei hier nicht der Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.