Urteil: Massenentlassung trotz fehlender Formalien rechtens

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Massenentlassungen selbst dann rechtens sein, wenn Arbeitgeber nicht alle Formalien einhalten. Bei dem in Erfurt verhandelten Fall aus Hessen ging es um einen Passus im Kündigungsschutzgesetz, der vorsieht, dass Arbeitgeber im Fall einer Massenentlassung gegenüber der Bundesarbeitsagentur bestimmte Angaben machen müssen. Das Fehlen von Angaben wie Geschlecht und Alter der Betroffenen «führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit», entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (2 AZR 467/21).

Ein gegenteiliges Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hatte damit keinen Bestand.

Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers führe das Fehlen von Angaben wie Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer nicht zur Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige, erklärten die Bundesarbeitsrichter. Über diese gesetzgeberische Entscheidung dürften sich die nationalen Gerichte nicht hinwegsetzen.

In dem konkreten Fall ging es um die Kündigung von 17 Arbeitnehmern in einem kleinen Betrieb mit weniger als 60 Beschäftigten. Die Klägerin hatte die Auffassung vertreten, dass ihre Kündigung nichtig ist, weil die Angaben gegenüber der Bundesagentur für Arbeit fehlten. Die beiden Vorinstanzen in Hessen hatten ihrer Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, welche Angaben bei Massenentlassungen an den Betriebsrat und die Arbeitsagenturen gehen müssen und welche freiwillig sind. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.