Urteil: Urlaub ohne Zustimmung rechtfertigt fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigen ablehnen. Sich dann entgegen der Anordnung eigenmächtig freizunehmen und nicht zum Dienst zu erscheinen, ist keine gute Idee.

Wer der Arbeit fernbleibt, begeht unter Umständen eine erhebliche Pflichtverletzung, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Urteil (Az. 5 Sa 88/21), auf das der Bund-Verlag verweist.

Das Gericht verhandelte den Fall eines Busfahrers einer Verkehrsgesellschaft. Als Mitglied einer Tarifkommission wollte er kurzfristig an Tarifverhandlungen teilnehmen und beantragte eine Freistellung. Sein Vorgesetzter lehnte den Wunsch aber mit Hinweis auf die angespannte Personalsituation ab.

Weil sich der Busfahrer daraufhin eigenmächtig für einen Teil seines Diensts freinahm, kündigte sein Arbeitgeber fristlos. Laut Gericht eine zulässige Maßnahme, das Verhalten begründe eine außerordentliche Kündigung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr nur verhalten aus, weil die Konjunktur weiter schwächelt. Immerhin läuft es bei den Lehrstellen etwas besser.

In wenigen Wochen startet die Fußball-EM in Deutschland. Die Vorfreude vieler Fußballfans steigt. Aber wie sieht es bei den Hoteliers und Gastronomen aus? Rechnen Deutschlands Gastgeber in der Zeit vom 14. Juni bis 14. Juli mit mehr Geschäft? Der DEHOGA bittet um ein Stimmungsbild, um Anfragen qualifiziert behandeln zu können.

Brot zählt hierzulande zu den Grundnahrungsmitteln. Allerdings mussten Verbraucherinnen und Verbraucher hierfür zuletzt tiefer in die Tasche greifen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Preise für Brot und Brötchen von 2019 bis 2023 um satte 34,4 Prozent.

Die Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe bekommen mehr Geld. Die Entgelte steigen in drei Stufen bis zum Juli 2026 um insgesamt rund 18 Prozent. Das teilten die Arbeitgeber und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Montag gemeinsam nach dem bereits in der ersten Verhandlungsrunde erzielten Tarifabschluss mit.

In den konsumnahen Branchen sind die Preiserwartungen gestiegen. Vor allem Unternehmen in der Gastronomie und im Einzelhandel planen laut Ifo-Institut mit steigenden Preisen.

Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut zehn Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, so eine Studie der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung.

Während 2023 jede zweite Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 Prozent deutlich niedriger. Bei Müttern und Vätern war der Unterschied sogar noch größer.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Die Arbeitskosten sind im Gastgewerbe in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das zeige eine Auswertung des Statistischen Bundesamts, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet. Zwischen 2019 und 2023 legten die Kosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Gastgewerbe um 38,5 Prozent zu.

Die Nachwehen der Corona-Pandemie sind für viele im Gastgewerbe noch immer spürbar, in Deutschland und in weiten Teile Europas. Gegenüber 2015 hat sich die Konkursrate im europäischen Gastgewerbe fast verdoppelt. Das zeigt ein Index für Insolvenzen in Europa, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet.