Verkürzte Kündigungsfrist: Kann sich die Probezeit verlängern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Länge der Probezeit individuell vereinbaren. Wer eine kurze Probezeit hat, freut sich dann vielleicht. Die Probezeit kann aber noch einmal verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien das vereinbaren, wie Till Bender vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds in einem Online-Beitrag erklärt.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist entsprechend nur bis zu dieser Grenze möglich. Außerdem muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Verlängerung immer zustimmen.

Längere Probezeit ist unwirksam

Eine Probezeit, die länger als sechs Monate dauert, ist dem Beitrag zufolge unwirksam: Nach sechs Monaten gilt in jedem Fall die normale Kündigungsfrist. Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, für den greift nach sechs Monaten zudem das Kündigungsschutzgesetz.

Rechtsschutzsekretär Bender weist zudem darauf hin, dass die Probezeit sich nicht automatisch verlängert, sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Probezeit krank werden oder Urlaub nehmen. Auch in solchen Fällen muss eine Verlängerung immer vereinbart werden.

Hintergrund: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit, so gilt in dieser Zeit für beide Seiten in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In Tarifverträgen etwa können aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.