Verstoß gegen Maskenpflicht: Kündigung trotz Abmahnung möglich?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat ein Arbeitgeber wegen eines bestimmten Verhaltens bereits eine Abmahnung ausgesprochen, kann er Beschäftigten nicht aus dem gleichen Grund auch noch kündigen.

In der Abmahnung liegt ein Verzicht für eine Kündigung aus demselben Grund, so ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden (Az: 11 Ca 736/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltvereins verweist.

Streitfall: Maskenpflicht

In dem konkreten Fall hatte der Beschäftigte eines Bauunternehmens geklagt. Streitfall war die Maskenpflicht, die das Unternehmen coronabedingt auch im Freien eingeführt hatte. Der Mann weigerte sich, eine Maske zu tragen, verließ das Betriebsgelände und kam auch am Folgetag nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab.

In dem Abmahnungsschreiben wies das Unternehmen darauf hin, dass es sich vorbehält, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen - sollte der Mann weiterhin ohne Maske zur Arbeit erscheinen. Eine Woche später erhielt der Arbeitnehmer eine Kündigung, ohne dass es zu einem weiteren Fehlverhalten gekommen wäre.

Abmahnung verhindert Kündigung

Gegen diese ordentliche Kündigung erhob der Kläger Kündigungsschutzklage und hatte Erfolg. Laut Gericht war die Kündigung unwirksam. Die Erklärung: Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichte ein Arbeitgeber auf das Recht, eine Kündigung aus demselben Grund zu erteilen.

Eine Abmahnung signalisiert, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht so gestört sei, dass es sich nicht fortsetzen lasse. Zwar habe das Unternehmen in der Abmahnung darauf hingewiesen, das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen. Ordentlich könne es dann aber nicht kündigen.

In dem Schreiben hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Arbeitgeber sich trotz erfolgter Abmahnung das Recht zur ordentlichen Kündigung vorbehalten wolle.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.