Was Jobsuchende von der Bewerbung abhält

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit Jahren boomt die Fachkräftenachfrage in Deutschland. Unternehmen versuchen daher verstärkt, mit Online-Stellenausschreibungen die Aufmerksamkeit der Fachkräfte zu gewinnen. Dass bereits die Art und Aufbereitung einer Ausschreibung maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung nehmen, zeigt eine neue Studie der Online-Jobplattform StepStone. Im Rahmen einer Umfrage wurden 30.000 Fach- und Führungskräften detailliert zu ihrem Jobsuchverhalten befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich vor allem drei Faktoren auf die Bewerbungsabsichten von Jobsuchenden auswirken.

Die Informationen in der Stellenausschreibung sind unglaubwürdig

Die Studie zeigt, dass Jobsuchende allgemeinen und austauschbaren Formulierungen oft keinen Glauben schenken. Mehr als die Hälfte der Befragten hält typische Floskeln wie „Bei uns bekommen Sie die Vorteile eines Großkonzerns und den Unternehmergeist eines Start-Ups“ oder „Wir vereinen hohe Leistungswerte und gelebte menschliche Werte“ für fragwürdig. Sind die Inhalte einer Stellenausschreibung zweifelhaft, kann das weitreichende Folgen haben: Immerhin haben sich 64 Prozent der Fachkräfte in Deutschland aus diesem Grund schon einmal gegen eine Bewerbung entschieden – obwohl die Stelle zu ihrem Profil passte.

Die Informationen in der Stellenausschreibung sind nicht ausreichend

Auch wenn in der Stellenausschreibung Informationen fehlen, hat das Auswirkungen: Jeder Zweite hat deshalb schon einmal von einer Bewerbung auf eine inhaltlich passende Stelle abgesehen. Am häufigsten vermissen Jobsuchende Informationen zu angebotenen Zusatzleistungen sowie Entwicklungsmöglichkeiten und Karriereperspektiven im Unternehmen. Ebenso ist eine Beschreibung der Unternehmenskultur für Bewerber ein wichtiger Bestandteil der Stellenausschreibung.

Die Stellenausschreibung ist nicht ansprechend gestaltet

Die Studie zeigt: Neben Authentizität und Informationsgehalt spielt ebenfalls die Aufmachung einer Ausschreibung eine wichtige Rolle. Mehr als die Hälfte der Kandidaten (54 Prozent) hat sich schon einmal aufgrund einer unattraktiv gestalteten Anzeige gegen die Bewerbung auf eine passende Stelle entschieden. Insbesondere die Verwendung authentischer Bilder und Videos und die übersichtliche Darstellung der Job- und Unternehmensinformationen trägt dazu bei, dass Kandidaten sich die Stellenausschreibung genauer ansehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.