Was Mitarbeiter tun können, wenn der Lohn verspätet kommt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für manche Beschäftigte ist es wie ein monatliches Glücksspiel: Kommt der Lohn und wenn ja, wann? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber in Sachen Gehalt unzuverlässig ist?

Timm Lau, juristischer Berater der Arbeitskammer des Saarlandes, sagt, dass es durchaus gesetzliche Vorgaben gibt, bis wann der Lohn auf dem Konto sein muss: Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt und ein Monatsgehalt vereinbart, «muss das Geld am ersten Tag des Folgemonats beim Arbeitnehmer sein.» Die Grundlagen dafür finden sich in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Von dieser gesetzlichen Regelung können Arbeitgeber aber abweichen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann Timm Lau zufolge vereinbart sein, dass der Lohn zum Beispiel erst bis zum 10. oder 15. Tag des Folgemonats überwiesen wird.

Weiter hinauszögern dürfen Arbeitgeber die Lohnzahlung in der Regel jedoch nicht. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte dazu 2017 (Az.: 4 Sa 8/17), dass eine Klausel unwirksam ist, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers erst zum 20. des Folgemonats fällig sein soll.

Verzug durch verspäteten Zahlungseingang

In Verzug gerate der Arbeitgeber schon ab dem Folgetag des vereinbarten Zahlungstermins, sagt Lau. Beschäftigte können ihm zufolge den Arbeitgeber durchaus offen auf die ausstehenden Lohnzahlungen ansprechen. «Der Arbeitgeber erwartet, dass ich pünktlich bei der Arbeit bin. Entsprechend kann ich auch erwarten, dass das Geld pünktlich kommt», erklärt der Jurist.

Entstehen durch die verspätete Zahlungen Schäden wie Überziehungs- oder Mahngebühren, oder werden gar Miet-, Leasing-, oder Kreditverträge gekündigt, haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, diese Verzugschäden geltend zu machen.

«Das ist bisweilen sehr mühsam», sagt Lau. Zwar könne man dem Arbeitgeber den finanziellen Schaden in Rechnung stellen, «die konkrete Schadenshöhe muss man aber nachweisen».

Zurückbehaltungsrecht bei erheblichem Lohnrückstand

Ist der Lohnrückstand gravierend, «können Beschäftigte ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ein Zurückhaltungsrecht bezüglich ihrer Arbeitsleistung geltend machen», so der Rechtsberater. Sprich: Arbeitnehmer können dann der Arbeit fern bleiben, der Arbeitgeber ist dennoch weiterhin verpflichtet, Lohn zu bezahlen.

Das Zurückbehaltungsrecht müsse man gegenüber dem Arbeitgeber aber zuvor ausdrücklich im Fall ausbleibender Zahlungen ankündigen. Laut Bundesarbeitsgericht ist die Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht spätestens nach einer Arbeitsleistung von zwei Monaten ohne zwischenzeitliche Zahlung erfüllt.

Im Zweifel Notbremse ziehen

Bessert sich nichts, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lau zufolge durchaus die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Wer aus finanzieller Not gezwungen ist, die «Notbremse zu ziehen» und das Beschäftigungsverhältnis aufzugeben, müsse auch nicht mit Sanktionen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

«Denn ein derart erheblicher Zahlungsverzug wird von der Arbeitsagentur als wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe anerkannt», erklärt der Arbeitsrechtler. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.