Was sich im Januar 2024 für Verbraucher ändert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher: Einige Sozialleistungen steigen, der Mindestlohn auch, Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht gilt. Ein Überblick:

Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich von 520 auf 538 Euro im Monat.

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar begonnen haben. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: In Neubauten dürfen innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis ist zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen

Die Strom- und Gaspreisbremsen sind zum 1. Januar weggefallen. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Auto-Förderung

Der sogenannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

E-Rezept

Vertragsärzte sind verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift seit dem 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

GDL-Streiks

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege ist um fünf Prozent erhöht worden - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse hat die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5175 Euro pro Monat.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, ist durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt worden.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind seit Jahresbeginn auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Weitere Infos


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr als 73 000 Azubi-Stellen konnten 2023 nicht besetzt werden. Auf der anderen Seite gingen tausende Interessenten leer aus. Im Lebensmittelhandwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe haben es Unternehmen besonders schwer.

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.

Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erreicht. Das meiste Geld bekamen Unternehmen aus dem Gastro- und Hotelgewerbe.

Drinks nach Feierabend und witzige Memes in der Chatgruppe: Freundschaften auf der Arbeit sind für viele etwas Gutes. Trotzdem kann die Work-Life-Balance darunter leiden. Wie Sie Grenzen setzen.

Die Siegerinnen und Sieger der Bayerischen Jugendmeisterschaften 2024 in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen stehen fest. Den ersten Platz in der Mannschaftswertung holte sich die Städtische Berufsschule für Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe München.

Beim Blick in den Kalender traut man seinen Augen kaum: Plötzlich steht da Urlaub, obwohl man gar keinen beantragt hat. Was Vorgesetzte in Sachen Urlaub vorgeben dürfen und was nicht.

In Deutschland sind Arbeitszeugnisse für Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Referenz. Da wäre es schön, wenn das Dokument auch ordentlich aussieht. Was dürfen Beschäftigte erwarten?

Vor über 500 Jahren erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das bekannte Reinheitsgebot für Bier. So lang sollten Sie Ihren Vorrat zwar besser nicht lagern. Doch eine Weile geht durchaus.