Was unterscheidet Probearbeiten und Schnuppertage?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geht es um ein Probearbeiten oder um Schnuppertage? Wer einen Betrieb kennenlernen soll, achtet im besten Fall auf die Details der Vereinbarung. Denn es gibt durchaus Unterschiede, wie Markus Pander, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Magazin «NordHandwerk» erklärt.

Minimale Tätigkeiten während der Schnuppertage

Während sogenannter Schnuppertage sollen sich Interessierte meist einen Eindruck vom Betrieb und der Arbeit vor Ort machen können. Laut Markus Pander besteht bei einem solchen «Einfühlungsverhältnis» aber keine Arbeitspflicht. Für Interessierte gelte zwar das Hausrecht, nicht aber das Weisungsrecht. Das heißt: Sie müssen keine Anweisungen des Arbeitgebers befolgen, bekommen aber auch keine Vergütung.

«Minimale Arbeiten» dürfen Interessierte dem Fachanwalt zufolge übernehmen, allerdings nur unter Aufsicht anderer Beschäftigter. Die Schnuppertage dürfen maximal eine Woche dauern. Währenddessen sind die Interessenten nicht gesetzlich unfallversichert.

Probearbeiten wird vergütet

Im Gegensatz dazu dient Probearbeiten dazu, zu prüfen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Arbeitsverhältnis erfüllt. Deshalb erledigen Bewerberinnen und Bewerber während der Probearbeit auch Tätigkeiten eines vollwertigen Arbeitnehmers und unterstehen den Weisungen des Arbeitgebers, heißt es in dem Beitrag.

Daraus ergibt sich in der Regel ein Anspruch auf Vergütung. Wer zur Probe arbeitet, ist zudem gesetzlich unfallversichert.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.