Was verdienen die Kollegen? - Sind Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt zulässig?

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Geht es um faire Bezahlung, ist auch der transparente Umgang mit Gehältern wichtig. In manchen Arbeitsverträgen finden sich aber Klauseln, die Beschäftigten verbieten, genau darüber zu sprechen. Sind solche Vorschriften erlaubt?

Generell gesprochen: Nein. «Einfach deshalb, weil es dafür im Normalfall kein berechtigtes Arbeitgeber-Interesse gibt», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Unangemessene Benachteiligung

Er verweist auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, wonach eine Klausel, die es Arbeitnehmern verbietet, über ihr Gehalt zu sprechen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Beschäftigten werde die Möglichkeit genommen, mit anderen darüber zu sprechen, ob sie angemessen vergütet werden.

Unter Umständen könne die Aufnahme einer solchen Klausel in den Arbeitsvertrag sogar als Verstoß gegen die Compliance-Regeln eines Unternehmens ausgelegt werden.

Bleibt die Frage: Gibt es von dieser Regel Ausnahmen? Etwa, wenn Wettbewerber so Infos erhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind, um Beschäftigte abzuwerben? Eine ganz allgemein formulierte Klausel, die absolute Verschwiegenheit zum Gehalt vorschreibt, geht laut Schipp in jedem Fall zu weit.

Ausnahmen nur in Extremsituationen

Hier müsse der Arbeitgeber differenzieren und etwa konkret festlegen, dass die Informationen nicht an Mitarbeiter anderer Unternehmen weitergegeben werden dürfen. Der Fachanwalt betont aber: «In Extremsituationen wird man darüber nachdenken können, das sind aber wirklich Ausnahmen.»

Wer nun eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag hat, die Verschwiegenheit zum Gehalt vorschreibt, kann davon ausgehen, dass sie nicht wirksam ist. «Ein Verstoß dagegen kann nicht geahndet werden», sagt Schipp. Auch eine Abmahnung, die wegen eines Verstoßes ausgestellt wird, sei unwirksam. Arbeitnehmende können vor Gericht erreichen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


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