Was vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Lage in den Hochwassergebieten in Deutschland entspannt sich. Viele Betroffene aber stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Zwischen Aufräumarbeiten und Existenzsorgen wird der Job natürlich nachrangig. Dürfen Arbeitnehmer, die Opfer des Hochwassers geworden sind, der Arbeit fernbleiben?

Ja, zumindest für die erste Zeit. Wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln erklärt, müssen betroffene Arbeitnehmer für die ersten Tage, wenn sie wegen der Hochwasserschäden an der Arbeit gehindert sind, bezahlt freigestellt werden. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Diese Regelung greife aber nur für einen kurzen Zeitraum von etwa fünf Tagen. «Ist die Arbeitsleistung längere Zeit objektiv unmöglich, darf der Arbeitnehmer der Arbeit auch weiterhin fernbleiben, erhält aber keine Vergütung mehr», so die Arbeitsrechtsexpertin.

Bei Betriebsschäden: Weiter Geld für Arbeitnehmer

Sollte der Arbeitgeber betroffen sein, weil der Betrieb wegen der Hochwasserschäden nicht weiterlaufen kann, behalten Arbeitnehmer laut Oberthür ihren Anspruch auf Vergütung, auch wenn sie nicht arbeiten können. «Kurzarbeit kann das Problem für beide Seiten abmildern.»

Daneben sind auch viele eher indirekt von den Folgen des Hochwassers betroffen, zum Beispiel weil der Bahnverkehr noch nicht überall wieder uneingeschränkt läuft oder das eigene Auto beschädigt wurde. Das kann für den Weg zur Arbeit zur Herausforderung werden.

Alternative für den Fahrweg

Hier gilt Oberthür zufolge: Wenn Arbeitnehmer von der Situation überrascht werden, ist eine Verspätung nicht pflichtwidrig und kann daher nicht sanktioniert werden. Arbeitnehmer müssen also keine Abmahnung oder gar Kündigung fürchten.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Schäden bekannt sind und der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann. «Dann muss er Alternativen für den Fahrtweg suchen, sofern sie vorhanden sind», sagt die Fachanwältin. Ein Vergütungsanspruch bestehe für die Verspätungszeit aber in beiden Fällen nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.