Was wird jetzt aus dem Osterurlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Urlauber dürften bis zuletzt die Hoffnung gehabt haben, in den Osterferien verreisen zu können. Doch durch die dramatische Verschärfung der Coronakrise kommen praktische alle Reisepläne zum Erliegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:  

Kann ich überhaupt noch verreisen?

Dutzende Länder weltweit lassen vorerst keine Deutschen mehr einreisen. Auch die meisten Nachbarländer haben ihre Grenzen für Ausländer geschlossen. Reiseveranstalter wie Tui und FTI haben ihren Reisebetrieb im März weitgehend eingestellt. Die Airlines haben ihre Flugpläne drastisch zusammengestrichen. 

Inwieweit Veranstalterreisen in den Osterferien stattfinden könnten, lasse sich derzeit nicht verlässlich beantworten, sagt eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands (DRV). Eine generelle Absage aller Veranstalterreisen über Ostern gebe es aktuell nicht. Die Situation entwickele sich aber dynamisch. Änderten sich die Gegebenheiten, würde auch Entscheidungen neu gefällt.

Die Bundesregierung rät derzeit von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern ist zu rechnen, wie es beim Auswärtigen Amtes (AA) heißt. «Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.» Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgten teils ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.

«Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann», rät das Auswärtige Amt. 

Ist Urlaub in der Heimat noch eine Option?

Auch innerhalb Deutschlands ist der Reiseverkehr zunehmend eingeschränkt. Die Inseln der Nord- und Ostsee wurden für Touristen gesperrt. Bayern hat den Katastrophenfall ausgerufen.

Sollte ich überhaupt noch versuchen zu verreisen?

Nach Ansicht von Gesundheitsexperten kommt es derzeit vor allem darauf an, Sozialkontakte möglichst zu vermeiden. Nur so lässt sich die weitere Ausbreitung des Coronavirus noch eindämmen. Es ist gut möglich, dass dies auch mit Blick auf Ostern noch gelten wird.

Tui zum Beispiel will mit der vorübergehenden Aussetzung von Reisen nach eigener Aussage «einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen leisten, die Auswirkungen der Verbreitung des COVID-19 abzuschwächen», wie es in einer Mitteilung heißt. 

Bekomme ich das Geld für meinen Osterurlaub zurück?

Pauschalurlauber bekommen das angezahlte Geld zurück, wenn der Veranstalter die Reise absagt. Ein zusätzlicher Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden steht Reisenden nicht zu. Auch wenn eine Fluggesellschaft einen Flug ersatzlos streicht, muss sie den Ticketpreis erstatten. Zudem bieten die Airlines derzeit großzügige Kulanzregelungen für Umbuchungen auf einen späteren Termin.

Bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienwohnungen im Ausland gilt: «Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück», erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Hier könne es jedoch manchmal zu Streitigkeiten kommen: «Urlauber müssen sich darauf einstellen, dass der Eigentümer nicht immer sofort das Geld zurückzahlt.» Viele Anbieter zeigen sich allerdings kulant: So bietet etwa Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten. 

Wie sieht es mit Hotelbuchungen in Deutschland aus?

«Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise», sagt Fischer-Volk. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bestätigt, maßgeblich seien die AGB des Hotels, solange das Zielgebiet nicht unter Quarantäne stehe. Reisewarnungen für Teile Deutschlands gibt es bisher nicht.

«Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln», rät die Juristin. «Ein Gutschein ist besser, weil man sich dann nicht schon wieder auf einen festen Termin festlegen muss.» Aber: «Wenn das Hotel irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten käme, geht der Gutschein in der Insolvenzmasse auf. Das Geld ist dann zumeist weg.»

Insgesamt sollten sich Urlauber klarmachen, dass die Situation absolut außergewöhnlich ist: «In diesen Zeiten, wo alle von der Coronakrise betroffen sind, sollte man keine unrealistischen Vorstellungen haben, was die Durchsetzung von Reiserechten betrifft», sagt Fischer-Volk. «Alle Seiten müssen mit Verlusten rechnen. Kaum jemand wird von Einbußen verschont bleiben.» ​

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.