Welche Urlaubsregeln bei Kurzarbeit gelten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zahlreiche Beschäftigte können aufgrund des anhaltenden Lockdowns nicht oder nur reduziert arbeiten - und erhalten weiter Kurzarbeitergeld. Können sie trotzdem Urlaub nehmen?

Ja. Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem FAQ. Der Urlaub werde dann vom Arbeitgeber mit Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe vergütet.

Verhindern von Arbeitsausfall

Einschränkend ist zu sagen: Kurzarbeit dient dazu, einen Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Arbeitgeber bekommen Kurzarbeit deshalb in der Regel nur dann von der Agentur für Arbeit gebilligt, wenn sie alles getan haben, um einen Arbeitsausfall im Betrieb zu verhindern. Das kann in bestimmten Fällen bedeuten, dass Beschäftigte ihren Urlaub einsetzen müssen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird.

Laut Arbeitsagentur gilt das in jedem Fall, sollten noch übertragbare Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr bestehen - vorausgesetzt, vorrangige Urlaubswünsche zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs seitens der Beschäftigten stehen dem Einsatz des Urlaubs zum Verhindern des Arbeitsausfalls im Betrieb nicht entgegen.

Bestehende Urlaubsplanung für 2021 ist bindend

Und wie sieht es mit Urlaub aus dem laufenden Jahr aus? Bis zum 31. Dezember 2020 hatte die Bundesagentur für Arbeit aufgrund von Corona davon abgesehen, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern.

Seit dem 01. Januar 2021 gilt aber: Erholungsurlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit laut Weisung der Bundesagentur für Arbeit wieder eingebracht werden. Das gilt, sofern die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen. Diese Regel greift etwa auch dann nicht, wenn im Betrieb bereits eine Urlaubsplanung für 2021 besteht. Dann kann der Urlaub zu den geplanten Zeiten eingesetzt werden.

Ebenfalls wichtig: Bei sogenannter Kurzarbeit Null, wenn man also vorübergehend überhaupt nicht mehr arbeitet, kann sich der Urlaubsanspruch von Beschäftigten anteilig verringern, wie zuletzt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 6 Sa 824/20) gezeigt hat. Ruht die Tätigkeit während Kurzarbeit Null, erwerben Beschäftigte in dieser Zeit laut dem Gericht auch keine Urlaubsansprüche.


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Verbraucher in Deutschland sind bereit, für Fleisch aus besserer Tierhaltung höhere Preise zu bezahlen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. 58 Prozent der Befragten würden mehr Geld ausgeben, wenn höhere Standards gegeben sind.

Ab dem 1. April 2024 startet der neue Mobilitätszuschuss für Auszubildende. Die Bundesagentur für Arbeit fördert damit junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen.

Streik auf Streik und Reiseunsicherheit – so hat das Jahr 2024 für die Tourismuswirtschaft begonnen. Der wirtschaftliche Schaden genauso wie der Imageschaden seien immens, wie nun der BTW mitteilte.

Trend-Lebensmittel Hühnerei: Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland wieder gestiegen. Bei 236 Eiern lag er im vergangenen Jahr, wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn mitteilt.

Der Fachkräftemangel unter den Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen – vor allem in der Industrie und im Handel. Im Hotelgewerbe und der Logistik dagegen sucht jedes zweite Unternehmen händeringend Fachpersonal.

Aus Nordrhein-Westfalen kommen viele zum Urlaub an die Nordsee. Da an der Küste und auf den Inseln aber Arbeitskräfte fehlen, machen sich Gastronomen und Touristiker nun im Ruhrgebiet auf die Suche.

Der seit Jahresanfang wieder geltende normale Mehrwertsteuersatz hat in der rheinland-pfälzischen Gastronomie einer Befragung des Dehoga zufolge zu deutlichen Rückgängen bei Umsätzen und Gästen geführt.

Die Gastronomie in Deutschland schwächelt weiter. Der Umsatz sank im Januar 2024 um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0 Prozent niedriger.

An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.