Wer bekommt wieviel Weihnachtsgeld?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bekommen diese Tarifbeschäftigten ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2.987 Euro brutto. Das sind 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr (2.809 Euro). Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die Höhe des Weihnachtsgelds stark branchenabhängig.

In einigen Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ und im „Baugewerbe“, erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, „Information und Kommunikation“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ weniger als 70 Prozent einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Höchstes Weihnachtsgeld in der Branche „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“

Auf der kleinteiligeren Ebene der Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2024 beispielsweise im Bereich „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 5.955 Euro sowie im Bereich „Kokerei und Mineralölverarbeitung“ mit 5.898 Euro gezahlt. In beiden Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen „Herstellung von sonstigen Waren“ (2.925 Euro) sowie „Herstellung von Bekleidung“ (2.985 Euro). Auch in diesen Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier werden durchschnittlich 394 Euro gezahlt; 99 Prozent der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch. Auch im Bereich „Tabakverarbeitung“ gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben lediglich 50 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.