Whitepaper: Cloud-Softwaresysteme - Viele Unternehmen verstoßen gegen die DSGVO

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Vor einem Jahr hat der oberste Europäische Gerichtshof das sogenannte Privacy Shield als rechtswidrig eingestuft. Zu diesem Thema existieren bereits einige Beiträge und Veröffentlichungen, doch kaum eine befasst sich explizit mit den Auswirkungen auf die Hotellerie. Damit hat sich nun Dr. jur. Robert Selk, Fachanwalt für Datenschutz und Partner bei dailypoint auseinandergesetzt und möchte sein Wissen weitergeben.

So gut wie jedes Hotel nutzt heute bereits Cloudlösungen aus Nicht-EU-Ländern und hat damit häufig ein Datenschutzproblem. Dies ist in vielen Fällen kritisch zu sehen und kann ein hohes Risiko in Bezug auf die DSGVO und die damit verbundenen Strafen darstellen.

Das im Juni 2020 gefällte Urteil erschwert die Nutzung von Cloud-Lösungen insbesondere aus den USA - das gilt auch für etwaige europäische Tochterunternehmen. Zur Risikominimierung sind Hotels gezwungen, jeden Softwarevertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Die Prüfungskosten übertreffen schnell die eigentlichen Investitionskosten, mit einer meist negativen Rechtsempfehlung.

Das Whitepaper beantwortet folgende Fragen, die Kommunikatoren beschäftigt:

  • Was bedeutet das Gerichtsurteil für die Hotellerie?

  • Was sind die Tücken von Standarddatenschutzverträgen und Datenverschlüsselung?

  • Wie wird das Problem in der EU behandelt?

  • Was muss die Hotellerie bei der Auswahl von Cloud-Softwaresystemen beachten?
     
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