Wie Minijobber ihren Urlaubsanspruch berechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In einer Woche zwei Arbeitstage und in der nächsten Woche drei: Minijobber haben manchmal keine gleichförmigen Arbeitswochen. Für die Berechnung ihres jeweiligen Urlaubsanspruchs kommt es dann auf die Anzahl ihrer Arbeitstage pro Jahr an. Darauf weist die Minijob-Zentrale in ihrem Magazin hin.

Ihr gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch lässt sich zudem mit einer einfachen Formel ermitteln. Dafür wird zunächst betrachtet, wie viele Tage in der Woche Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an fünf Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubstage pro Jahr liegen bei einer Sechs-Tage-Woche bei 24, bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Minijobber lässt sich wie folgt berechnen:

Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr : 260 bzw. 312.

Es wird aufgerundet

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Wer an 90 Tagen im Jahr einen Minijob in einem Unternehmen ausübt, dessen Vollzeitbeschäftigte in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, hätte also einen gesetzlichen Anspruch auf sieben bezahlte Urlaubstage im Jahr:

20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Tage.

Haben Vollzeitbeschäftigte des gleichen Arbeitgebers laut Tarif- oder Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub, steht auch Minijobbern mehr bezahlter Urlaub zu. Die Berechnung lässt sich dann entsprechend anpassen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.