Winterchaos auf dem Arbeitsweg: Was für Beschäftigte gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schnee, Glätte und Sturm machen den Arbeitsweg für viele Beschäftigte zu Beginn des neuen Jahres zur Herausforderung. Witterungsbedingt fallen in vielen Teilen Deutschlands immer wieder Züge und Busse aus oder fahren verspätet, auf verschneiten oder vereisten Straßen kommen Pendlerinnen und Pendler teils nur langsam voran. Was gilt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu spät bei der Arbeit erscheinen?

Für die Zeit, in der Beschäftigte wegen der Verspätung nicht gearbeitet haben, haben sie auch keinen Anspruch auf Vergütung - nach dem Prinzip: ohne Arbeit keine Lohn. Das erklärt der Gewerkschaftsjurist Till Bender in einem Beitrag bei IG Metall. Nachholen müsse man die ausgefallenen Stunden aber nicht.

Wo es Überstundenkonten gibt, können die ausgefallenen Stunden aber auch als Minusstunden verbucht und zu einer späteren Zeit nachgeholt werden. Hintergrund: Das sogenannte Wegerisiko liegt bei den Arbeitnehmenden. Heißt: Sie sind selbst dafür verantwortlich, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein.

Rechtzeitig mit Arbeitgeber absprechen 

Wichtig: Kündigt sich schlechtes Wetter an und ist absehbar, dass es auf dem Arbeitsweg Verzögerungen wegen Schnee, Eis oder etwa Sturm gibt, müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren. Empfehlenswert ist auch, direkt selbst Lösungen anzubieten - nach Möglichkeit etwa, im Homeoffice zu arbeiten oder die verpassten Stunden nachzuarbeiten.

Gibt es eine akute Unwetterwarnung – etwa wegen Glatteis - kann das unter Umständen eine «begründete Arbeitsverhinderung» sein. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin. Weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Arbeitsweg nicht zumutbar ist, sind sie in einem solchen Fall dazu berechtigt, der Arbeit fernzubleiben. Ratsam ist auch hier immer eine rechtzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber. 

Kita und Schule zu: Was für berufstätige Eltern gilt

Beschäftigte sollten zudem bedenken, dass sie keinen Anspruch auf Vergütung für den Tag haben, wenn sie nicht zur Arbeit kommen.

Ein solcher Anspruch ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraf 616) nur gegeben, wenn die Verhinderung durch einen «in der Person des Arbeitnehmers» liegenden Grund eintritt.

Ein Beispiel für einen solchen Grund liegt Till Bender zufolge zum Beispiel vor, wenn der Kindergarten oder die Schule aufgrund der Witterung geschlossen bleibt und die Beschäftigte keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder finden. 

In diesem Fall besteht in der Regel zumindest für einige Tage Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes. Der entsprechende Paragraf 616 im BGB kann aber in Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden - eine Bezahlung ist somit nicht garantiert. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.