„Wirtschaftlicher Irrsinn“: DEHOGA kontert Attacke der Gewerkschaft NGG

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA hat Forderungen der Gewerkschaft NGG, die von Unternehmern fordert, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, als wirtschaftliche Irrsinn zurückgewiesen. Die Folgen der Corona-Krise könne nur durch staatliche Hilfen und nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpfe, abgefedert werden.

„Betriebe in Hotellerie und Gastronomie und ihre Beschäftigten stehen durch das vollständige Wegbrechen der Umsätze gleich-ermaßen mit dem Rücken an der Wand. Der DEHOGA tut gerade alles, um politisch zu erreichen, dass die verheerenden Folgen der Corona-Krise durch staatliche Hilfen abgefedert werden. Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, kann ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufge-spannt werden“, so der Verband.

Der DEHOGA hatte bereits in der letzten Woche der Gewerkschaft NGG den Vorschlag zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit unterbreitet. Die NGG habe jedoch als Minimalforderung für die Aufnahme von Verhandlungen verlangt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten würden.

„Glücklicherweise sind die allermeisten Beschäftigen und sehr viele Betriebsräte realitätsnäher und weitsichtiger als die Funktionäre der Gewerkschaft NGG. Sie wissen, dass ihnen Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber nichts nutzen, wenn es diesen Arbeitgeber nicht mehr gibt und verständigen sich gemeinsam auf vernünftige Vereinbarungen zur Kurzarbeit“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wenn wir jetzt für die Branche kämpfen, tun wir das für Betriebe und Beschäftigte. Nur gemeinsam werden wir diese außerordentliche Herausforderung meistern.“

Viele gastgewerbliche Betriebe sind bereits ganz oder weitgehend geschlossen; weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Es gebe nahezu keine Umsätze mehr, die Kosten jedoch liefen weiter. Tausende Betriebe stünden kurz vor der Insolvenz und angekündigte staatliche Hilfen seien noch nicht da oder griffen noch nicht. Es sei nicht abzusehen, wie lange diese dramatische Lage anhalte

„In einer solchen Situation wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“, macht DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges deutlich: „Kurzarbeit soll dazu dienen, Betriebe von Lohnkosten zu entlasten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu er-halten. In der Umsetzung ist das für die Betriebe jetzt schon schwer genug, wie wir am gigantischen Beratungsbedarf unserer Mitglieder sehen. Wenn die tariflichen Bedingungen für Kurzarbeit diese aber so massiv verteuern, wie die NGG sich das vorstellt, geschieht das Gegenteil. Betrieben bleibt keine andere Möglichkeit mehr als die Freisetzung von Mitarbeitern oder die Insolvenz. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn und sozial unverantwortlich.“

Der DEHOGA fordert von der Politik verschiedene Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Sicherstellung der Liquidität. Bezogen auf die Kurzarbeit bedeutet dies, dass das Kurzarbeitergeld schneller fließen muss. Dazu müssen die personellen Kapazitäten bei den Arbeitsagenturen erhöht, die Prozesse verschlankt und alle Möglichkeiten einer vereinfachten Antragstellung und Abrechnung auf den Weg gebracht werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während 2023 jede zweite Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 Prozent deutlich niedriger. Bei Müttern und Vätern war der Unterschied sogar noch größer.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Die Arbeitskosten sind im Gastgewerbe in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das zeige eine Auswertung des Statistischen Bundesamts, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet. Zwischen 2019 und 2023 legten die Kosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Gastgewerbe um 38,5 Prozent zu.

Die Nachwehen der Corona-Pandemie sind für viele im Gastgewerbe noch immer spürbar, in Deutschland und in weiten Teile Europas. Gegenüber 2015 hat sich die Konkursrate im europäischen Gastgewerbe fast verdoppelt. Das zeigt ein Index für Insolvenzen in Europa, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet.

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?

Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Doch darf er deshalb kündigen?

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.