Zahlung offen: Kritik an Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde massive Vorwürfe enthält. Das entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19), informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im konkreten Fall ging es um einen Straßenbahnfahrer. Nach einem Unfall war er arbeitsunfähig. Im Dezember 2018 verlangte er von seinem Arbeitgeber die Zahlung von 200 Euro für Mehrarbeit aus dem Jahr 2017, die der Arbeitgeber auch zusagte.

Als die Zahlung ausblieb und der Mann selbst mit einem Anruf bei der Personalabteilung nichts ausrichten konnte, schrieb er eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Personalabteilung sei verpflichtet, ihm seine Bezüge auszuzahlen. Sie würden sie jedoch veruntreuen und sich somit strafbar machten. Im April zahlte sein Arbeitgeber letztendlich - und kündigte ihm.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes war erfolgreich. Schon das Arbeitsgericht befand, dass die Kündigung unwirksam sei. Auch die Berufung beim Landesarbeitsgericht blieb erfolglos. Da dem Mitarbeiter der ausstehende Betrag über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt worden sei, habe er Anlass gehabt, sich zu beschweren. Das habe er auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde tun dürfen.

In der Tat dürfe ein Mitarbeiter Vorgesetzte nicht wider besseres Wissen einer Straftat beschuldigen. Hier jedoch sei deutlich gewesen, dass der Mann nur wertend seine Unzufriedenheit mit der verzögerten Zahlung ausgedrückt habe. Das Arbeitsverhältnis endete in einem Vergleich, der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.

Der Frust muss raus! Auf Bewertungsplattformen können Arbeitnehmer Arbeitgeber bewerten. Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist es unbedenklich, solche Bewertungen im Netz zu verfassen? Und bleibt die Anonymität immer gewahrt?

Sie waren auf Dienstreise, mussten ein Werkzeug selbst kaufen oder haben das Geld für den Blumenstrauß zum Geburtstag des Kollegen vorgestreckt? Welche dieser Kosten erstattet der Arbeitgeber und wie bekomme ich dieses Geld zurück? Zwei Experten erklären, worauf Sie bei Spesen und Auslagen besonders achten müssen.

Sie waren auf Dienstreise oder haben was für die Arbeit gekauft, und bekommen das Geld vom Arbeitgeber erstattet? Wann Steuern anfallen und wie Erstattungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Schon ein paar Infos zum Job genügen KI-Programmen wie ChatGPT, um binnen Sekunden ein ansprechendes Bewerbungsschreiben zu erstellen. Wie gehen Unternehmen damit um?

Im Jahr 2023 haben rund 479.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren zwar 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2022, aber noch immer sechs Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie.

Galeria-Investor Beetz ist zuversichtlich, den insolventen Warenhauskonzern wiederbeleben zu können. Die meisten Filalen sollen erhalten bleiben. Welche geschlossen werden, steht noch nicht fest.

Arbeitsunfälle passieren auch im Homeoffice. Zwar verschwimmen hier die Grenzen zwischen Job und Privatleben oft. Wann dann die Unfallversicherung greift und wann nicht, zeigt ein exemplarischer Fall.

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren.

Es muss sich etwas ändern auf den Chefetagen: Die Führungskräfte, die heute über die Zukunft von Unternehmen entscheiden, sollen nicht einfach nur funktionieren. Sie müssen Vorbildfunktion repräsentieren. Kommunizieren statt regieren. Anpacken statt anpassen. Zuhören statt ständig senden. Doch die Entwicklung scheint gerade andersherum zu laufen. Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.