Zehn Wochen statt sechs Wochen: Längerer Lohnersatz bei geschlossener Schule und Kita

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Der Staat will Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, länger als bisher Lohnersatz zahlen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine entsprechende Ausweitung der geltenden Regelung auf den Weg gebracht, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war.

Die Verdienstausfallentschädigung soll künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen statt wie bisher sechs Wochen gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben, kündigte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) im ZDF-«Morgenmagazin» an. «Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um finanzielle Sicherheit zu geben», sagte sie. Die SPD hatte sich in der Koaltion dafür schon länger eingesetzt. Zum Wochenbeginn hatten sich auch CDU und CSU dafür ausgesprochen. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat.

Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhält bisher für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den Behörden erstatten lassen.

Weil viele Kitas und Schulen voraussichtlich noch längere Zeit nicht in den Regelbetrieb gehen können, soll nun die Zahldauer des Lohnersatzes verlängert werden. Nachdem mehrere Medizinerverbände am Dienstag eine sofortige Öffnung der Einrichtungen gefordert hatten, wird aber verstärkt auch über eine schnellere Rückkehr zum Schul- und Kitaregelbetrieb diskutiert.

(dpa)


 

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