Zulässige Abmahnungen sind kein Mobbing

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lästereien, Isolation oder Schikane: Mobbing hat viele Gesichter. Gehören auch regelmäßige letztlich unberechtigte Abmahnungen dazu? Ein Arbeitnehmer hatte deshalb auf Schmerzensgeld geklagt - und verloren. Auf das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln weist der Bund-Verlag hin.

In dem Fall hatte ein Mann wegen Gesundheitsschädigung von seinem Arbeitgeber ein Schmerzensgeld in der Höhe von mindestens 53.000 Euro verlangt. Dem Prozess waren acht Jahre voller arbeitsrechtlicher Konflikte vorangegangen.

Gegen den Arbeitnehmer wurden insgesamt 14 Abmahnungen ausgesprochen, unter anderem wegen Arbeitszeitverstößen durch Privattelefonate, eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit, Zuspätkommens und Verstößen im Zusammenhang mit Krankmeldungen. Der Arbeitgeber versuchte auch, dem Mitarbeiter zu kündigen.

Gericht kassierte Abmahnungen ein

Gegen diese einzelnen Maßnahmen ging der Mitarbeiter erfolgreich vor Gericht vor. Die Abmahnungen mussten aus seiner Personalakte entfernt werden und auch die Kündigung wurde als unzulässig bewertet. Zwei weitere Anträge auf Kündigung wurden vom Integrationsamt, zu dessen Aufgaben auch das Durchsetzen des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen gehört, abgelehnt. Denn der Mitarbeiter war inzwischen aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden.

Im zuletzt verhandelten Schmerzensgeldprozess hatte der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Mobbing und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgeworfen. Zudem legte er ein ärztliches Gutachten vor, welches gesundheitliche Probleme aufgrund der Konflikte im Job bestätigte.

Übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz

Dem Gericht reichte das aber nicht. Es bewertete den Sachverhalt als übliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz. Denn für die Abmahnungen habe es jeweils einen sachlichen Grund gegeben - und rechtlich zulässige Abmahnungen seien kein Mobbing. Entscheidend sei, ob diese zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs berechtigt erscheinen, auch wenn sie sich nachträglich als unberechtigt herausstellen.

Die Auswirkungen der Konflikte auf die Gesundheit hätten genauer und detaillierter bewiesen werden müssen. Dass der Kläger wegen der Situation am Arbeitsplatz in ärztlicher Behandlung war, reiche für den Anspruch auf Entschädigung nicht aus, so das Gericht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Strahlende Gesichter nach einem Tag hochkonzentrierter Anstrengung. Mehr als 40 Auszubildende maßen bei den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften an der Landesberufsschule in Bad Überkingen in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Ein Rentner, der noch in Teilzeit arbeitet, fordert eine höhere Rente, weil sein Arbeitgeber für ihn in die Rentenversicherung einzahlen muss. Weil er selbst aber keine Beiträge zahlt, lehnt ein Gericht die Forderung ab.

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Knapp die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland würde kündigen, wenn ihr Arbeitgeber die Möglichkeit von Homeoffice oder mobilem Arbeiten vollständig abschaffen oder stark einschränken würde. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das YouGov im Auftrag von Continental durchgeführt hat. 

Angang Mai 2024 kämpften in der Yachthafenresidenz Hohe Düne anlässlich der 29. Landesjugendmeisterschaft 18 Auszubildende in den gastgewerblichen Grundberufen Koch, Restaurantfach und Hotelfach um die begehrten Fahrkarten zu den Deutschen Jugendmeisterschaften im Herbst.

Die Beschäftigten in Deutschland haben 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden gemacht. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Mehr als 73 000 Azubi-Stellen konnten 2023 nicht besetzt werden. Auf der anderen Seite gingen tausende Interessenten leer aus. Im Lebensmittelhandwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe haben es Unternehmen besonders schwer.

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.