Zusatzleistungen: Sieben Booster für das Nettogehalt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vielerorts laufen jetzt Gespräche zwischen Arbeitgebern oder Vorgesetzten und Beschäftigten. In der Regel geht es darin um die Bewertung der Arbeitsleistung und die berufliche Perspektive, aber auch um das Gehalt. Wer seinen Einsatz besser vergütet haben möchte, kann das auch ohne die klassische Gehaltserhöhung erreichen.

«Für Arbeitnehmer ist es oft ratsam, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nicht nur das Gehalt, sondern auch Sonderleistungen anzusprechen», sagt Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Weil solche Zusatzleistungen häufig steuerlich begünstigt, mitunter sogar komplett von der Steuer befreit sind, kann am Ende im Vergleich zur Gehaltserhöhung mehr im eigenen Geldbeutel ankommen. Und auch für Arbeitgeber lohnt sich das. Die Verhandlung könnte sich daher leichter gestalten.

Doch was sind das überhaupt für Sonderleistungen, über die es sich zu reden lohnt? Wir listen sie Ihnen auf:

1. Einmalzahlung

«Einmalzahlungen sind in der Regel einfacher durchzusetzen, weil sie das Unternehmen nicht langfristig zu einer höheren Gehaltszahlung verpflichten», sagt Annina Hering, Arbeitsmarktexpertin beim Indeed Hiring Lab. Zwar sind solche Boni in der Regel in voller Höhe zu versteuern. Noch bis Ende dieses Jahres haben Arbeitgeber aber die Möglichkeit, Beschäftigten bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. 

Inflationsausgleichsprämie ist das Stichwort. Voraussetzung für die Befreiung von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen ist laut BStBK, dass die Zahlung zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung erfolgt. In besonderen Notfällen - etwa Krankheit oder Unfall - können Unternehmen ihren betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich bis zu 600 Euro Beihilfe pro Jahr steuerfrei auszahlen. Diese Zahlung ist auch für von einem Krieg betroffene Beschäftigte gedacht.

2. Jobticket, Fahrtkostenzuschuss, Dienstrad

Die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit können ins Geld gehen. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Beschäftigten hier zu entlasten - und zwar egal, mit welchem Gefährt diese ihren Arbeitsweg bestreiten.

Beschäftigte, die mit dem Privatauto zur Arbeit kommen, können mit ihrem Arbeitgeber zum Beispiel einen Fahrtkostenzuschuss aushandeln. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, muss er pauschal 15 Prozent Lohnsteuer abführen. Handelt es sich bei dem Pkw des Mitarbeiters um ein E-Auto, kann der Arbeitgeber auch die Nutzung der betriebseigenen E-Ladesäule gestatten oder sich am Erwerb oder der Nutzung einer privaten Ladesäule beteiligen. Auch diese Zuschüsse müssen Arbeitgeber der BStBK zufolge pauschal versteuern.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für den ÖPNV vergünstigt oder komplett kostenfrei überlassen, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Solche Jobtickets sind steuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an. Genauso können sie ein Fahrrad oder E-Bike zur uneingeschränkten beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellen, so die BStBK, auch das steuer- und sozialversicherungsfrei.

Allerdings: Manche der gewährten Zuschüsse tauchen laut Bund der Steuerzahler auf der Lohnsteuerbescheinigung auf. Das Finanzamt verrechnet diese im Rahmen der Steuererklärung mit der Entfernungspauschale. Die steuerliche Entlastung für den Weg zur Arbeit fällt für Betroffene damit also niedriger aus, weil der Arbeitgeber sich bereits an den Kosten beteiligt.

3. Erholungsbeihilfe und Gesundheitsförderung

Einmal im Jahr kann sich der Arbeitgeber mit der sogenannten Erholungsbeihilfe auch an den Urlaubskosten seiner Beschäftigten beteiligen. 156 Euro können auf diese Weise steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Haben Beschäftigte einen Ehepartner, können 104 Euro mehr überwiesen werden, je Kind sind noch einmal 52 Euro drin, so die BStBK.

Tun Beschäftigte aktiv etwas für Ihre Gesundheit, können Arbeitgeber auch hier finanziell unterstützen. Bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr können etwa Kosten für Ernährungsberatung, Rauchentwöhnung, Rückenschule oder Yoga-Kurse übernommen werden, wenn die Maßnahme von der Krankenkasse zertifiziert ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

4. Altersvorsorge

Auf Wunsch können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihrer Arbeitsvergütung umwandeln und von ihrem Arbeitgeber direkt in die Altersvorsorge investieren lassen. Das Geld geht dann zugunsten des Mitarbeiters in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen bis zu einer gewissen Höchstgrenze keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Und noch besser: Der Arbeitgeber muss den umgewandelten Betrag bezuschussen - so wandern noch einmal 15 Prozent mehr in die Altersvorsorge.

5. Beteiligung an Betreuungskosten

Wenn beide Elternteile arbeiten gehen, brauchen sie eine Betreuung für nicht schulpflichtige Kinder. In manchen Bundesländern ist der Kita- oder Kindergartenplatz kostenlos, in anderen geht er richtig ins Geld. Arbeitgeber können anfallende Kosten bezuschussen oder vollständig übernehmen, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Dafür müssten Beschäftigte allerdings die Kosten für die Betreuung offenlegen.

6. Sachbezüge 

Auch der Bezug von Sachleistungen kann Beschäftigte im Alltag spürbar finanziell entlasten. Bis zu einer Grenze von 50 Euro im Monat können Arbeitgeber ihren Beschäftigten beispielsweise Gutscheine, Geldkarten oder Essensmarken steuer- und sozialversicherungsfrei ausgeben. Häufig können solche Gutscheine dann an Tankstellen, in Supermärkten oder im Einzelhandel eingesetzt werden. 

Die Sachbezugs-Grenze können Arbeitgeber alternativ auch nutzen, um für ihre Beschäftigten einen besseren Versicherungsschutz abzuschließen - etwa im Rahmen einer Krankenzusatz- oder einer freiwilligen Unfallversicherung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

7. Nicht monetäre Benefits

«Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit, nicht monetäre Benefits wie flexiblere Arbeitszeiten oder Homeoffice-Tage in Jahresgesprächen zu verhandeln», sagt Arbeitsmarktexpertin Annina Hering. Für Arbeitgeber sind das dankbare Verhandlungsoptionen.

Denn erst einmal kosten sie nichts, haben aber ähnlich wie eine Gehaltserhöhung großen Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Wer es sogar schafft, mehr Urlaubstage herauszuhandeln, bessert damit indirekt den Lohn auf und profitiert von mehr Freizeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.

Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.