Baden-Württemberg verschärft Corona-Kontrollen in Restaurants, Bars und Kneipen

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Angesichts steigender Infektionszahlen verschärft das Land die Kontrollen der Corona-Regeln. Die grün-schwarze Landesregierung rief am Dienstag erstmals den Eintritt in die zweite Stufe eines dreistufigen Warnsystems aus. Damit einher gehen stärkere Appelle an die Bevölkerung und schärfere Kontrollen - etwa im Nahverkehr, in Läden, Restaurants, Bars und Kneipen. Die Stufe beinhaltet zunächst keine neuen landesweiten Einschränkungen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von einer «Hab-Acht-Stufe». «Wir müssen jetzt alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg entwickelt», sagte der Grünen-Politiker.

Deutlich ansteigende Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie neue Infektionen in Pflegeheimen seien ausschlaggebend für den Schritt gewesen, teilte das Staatsministerium mit. Kretschmann appellierte an die Bürger: Es liege an allen, einen zweiten landesweiten Lockdown zu verhindern und damit nicht erneut Schulen, Kitas oder Geschäfte flächendeckend schließen zu müssen.

Die Landesregierung hatte im September ein dreistufiges Alarm-System im Kampf gegen eine zweite Welle vorgestellt. Entscheidend für die Einstufung dabei ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Sie zeigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner. Aber auch andere Faktoren spielen bei der Bewertung eine Rolle, etwa die absoluten Infektionszahlen, die Zahl der Tests oder der Reproduktionswert (R-Wert), der angibt, wie viele Menschen ein Erkrankter im Schnitt mit dem Virus ansteckt.

Die Pandemiestufe 2 gilt, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Fällen je 100 000 Einwohner überschritten wird und zusätzlich das Infektionsgeschehen diffus ansteigt oder sich die landesweiten wöchentlichen Fallzahlen innerhalb von zwei Wochen verdoppeln. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 16,4.

Die dritte, kritische Phase gilt ab einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen auf 100 000 Einwohner. Das Konzept sieht dann etwa eine Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen etwa auf den Unterricht vor. In der Gastronomie könnten dann der Ausschank von Alkohol eingeschränkt und der Betrieb auf Außenbereiche beschränkt werden. Veranstaltungen sollen dann eingeschränkt, Hygienemaßnahmen sowie Sanktionen bei Verstößen ausgeweitet werden.

Derzeit bleibt es noch bei Kontrollen und Appellen. Die zweite Stufe sieht bei Bedarf auch das Hochfahren von Corona-Ambulanzen und Teststellen vor. Dies habe man aber bereits in der ersten, stabilen Phase erledigt, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne).

Besonders kritisch ist derzeit die Lage im Kreis Esslingen, in dem innerhalb von sieben Tagen 40,4 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner registriert wurden. Damit liegt der Kreis momentan ebenso über der kritischen Marke von 35 neuen Fällen wie die Stadt Stuttgart mit 35,4 und bis vor kurzem Mannheim mit am Montag noch 36,1 Ansteckungen. Am Dienstag unterschritt die Quadratestadt den brisanten Wert aber wieder.

Eine Sprecherin des Landkreises Esslingen sprach am Montag von einem diffusen Infektionsgeschehen im Kreis. Es gebe keine einzelnen Hotspots, sondern Ausbrüche in Unterkünften für Flüchtlinge, in Familien, Sportvereinen und Betrieben.

Das Landratsamt Esslingen schränkt deshalb private Feiern im Kreis ein. In öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten sollen dort höchstens noch 50 Personen gemeinsam feiern dürfen, in privaten Räumen die Hälfte. Auch die Verwaltung Mannheims ordnete diese Regelung an. Darüber hinaus besteht jetzt im Jungbusch, dem Ausgehviertel der Stadt eine Maskenpflicht für Menschen, die vor Cafés, Restaurants und Kneipen warten.

Die Zahl der Coronavirus-Infektionen hat sich in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um 388 Fälle erhöht. Insgesamt haben sich im nun 51 570 Menschen nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckt, wie das Landesgesundheitsamt am Dienstag (Stand: 16.00 Uhr) mitteilte. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus blieb unverändert bei 1894. Als genesen gelten 44 932 Menschen - 236 mehr als am Vortag.

Liegt die Inzidenz über 50, wird die Teilnehmerzahl bei Feiern weiter begrenzt. Auf diese Einschränkungen hatten sich Bund und Länder geeinigt. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes.

Zudem können falsche persönliche Angaben in Gästelisten in Restaurants nun mit einem Bußgeld belegt werden. Gäste, die über ihre Identität falsche Angaben machen, können mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bedacht werden. Lucha betonte vor allem die Bedeutung der Nachverfolgung von Infektionsketten. Deshalb werde auch in Gaststätten und Kneipen verstärkt kontrolliert, dass Kontaktlisten ordentlich ausgefüllt werden. Die Wirte müssten da eine erste Plausibilitätskontrolle als ersten niederschwelligen Schritt machen, sagte Kretschmann.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt allerdings eine Verantwortung der Wirte für diese Kontaktlisten strikt ab. «Wir sind Gastgeber und keine Hilfspolizisten», sagte ein Sprecher des Landesverbandes. Es gebe keine Rechtsgrundlage, die die Gastronomen verpflichte, ihre Gäste zu kontrollieren. «Unsere Betriebe können das auch gar nicht leisten», sagte der Dehoga-Sprecher. Er appellierte an die Besucher von Restaurants und Kneipen, die Listen richtig auszufüllen. «Das ist eine wichtige Sache», sagte er. «Da gibts keinen Raum für Späße.» (dpa)


 

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