Seit Jahren streiten sich die weltweit tätige Hard Rock Café-Gruppe und ein Heidelberger Gastronom, der seinen Laden ebenfalls Hard Rock Café nennt und auch munter gleichlautende Werbeartikel verkauft, vor Gericht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (!) entschieden: Der Name darf bleiben. Den Verkauf der Merchandising-Produkte muss der Wirt allerdings unterlassen. Mehr noch: Ein weiteres Verfahren soll klären, ob die Amerikaner Schadensersatz erhalten sollen.











