Bundesweite Zoll-Razzia in Hotel- und Restaurants

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Bei einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit im Gastgewerbe haben Zoll-Fahnder am Freitagzahlreiche Verstöße festgestellt. Zum Beispiel verfügten Arbeitnehmer dabei nicht über die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Bundesweit kontrollierten rund 2700 Zöllner und Zöllnerinnen. Meldungen liegen aus drei Bundesländern vor.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

 

Hessen: Aktion gegen Schwarzarbeit im Gastgewerbe deckt Verstöße auf

Bei einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit im Gastgewerbe haben Zoll-Fahnder in Hessen zahlreiche Verstöße festgestellt. Neun Arbeitnehmer verfügten nicht über die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und wurden im Rahmen der Überprüfungen am Freitag vorläufig festgenommen, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Sonntag mitteilte.

Zudem seien 18 Bußgeldverfahren wegen der mutmaßlichen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet worden. In 25 Fällen hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 43 Fällen ergaben sich den Angaben zufolge Hinweise, dass die im Gastgewerbe erforderliche Sofortmeldung an die Rentenversicherung nicht abgegeben wurde.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit nach eigenen Angaben besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Weil dort viel Personal gebraucht wird und Arbeitszeiten oft stark schwanken, stellen Fahnder immer wieder Verstöße fest.

Bei der jüngsten Aktion hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls - unterstützt von Steuerfahndern, Kassenprüfern und Polizisten - der Mitteilung zufolge in Hessen zwölf Betriebe unter die Lupe genommen sowie 66 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Zoll-Razzia in Hotel- und Restaurants in Schleswig-Holstein

Bei einer Schwarzarbeit-Razzia im Hotel- und Gaststättengewerbe in mehreren Kreisen Schleswig-Holsteins ist der Zoll in einigen Fällen fündig geworden. In zwei Fällen bestehe der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland, sagte die Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, Gabriele Oder, am Sonntag. Des Weiteren gebe es unter anderem zwei Verdachtsfälle, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben, drei Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug und sieben Ordnungswidrigkeiten.

Den Angaben zufolge hatten knapp 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am vergangenen Freitag 42 Arbeitgeber überprüft und fast 270 Beschäftigte vor Ort zu ihrer Tätigkeit befragt. Betroffen waren Betriebe im Raum Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg und Stormarn.

«In diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen stellen wir immer wieder Verstöße fest», betonte Oder. Die Ergebnisse von Freitag zeigten, wie wichtig diese regelmäßigen Überprüfungen des Zolls seien.

Erste Ergebnisse nach Zollkontrollen in Hotel- und Gastrobranche in Sachsen-Anhalt

Nachdem der Zoll bundesweit in der Hotel- und Gastrobranche kontrolliert hat, gibt es für Sachsen-Anhalt erste Ergebnisse. Im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung seien im Raum Halle zwei aus Asien stammende Personen angetroffen worden, die sich illegal in Deutschland aufhalten würden, teilte ein Sprecher des Hauptzollamts Magdeburg am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Weitere Ergebnisse der Kontrollen am Freitagabend liegen demnach bislang noch nicht vor, wurden aber für Montag erwartet.

In Sachsen-Anhalt waren insgesamt 72 Einsatzkräfte bis in die Abendstunden unterwegs. Bundesweit kontrollierten den Angaben zufolge rund 2700 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Zollkontrollen im Gastgewerbe in Sachsen decken Verstöße auf

Zollkontrollen in Gaststätten in Sachsen haben eine Reihe von Mindestlohn-Verstöße sowie illegale Beschäftigung aufgedeckt. In den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau überprüften Beamte 50 Objekte, wie das Hauptzollamt Dresden am Montag mitteilte. Bei den Kontrollen sollen insgesamt 243 Menschen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden sein. Daraus resultierten 59 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.

Dem Hauptzollamt Erfurt zufolge kontrollierten Beamte allein in Südwestsachsen 31 Gaststätten mit 133 Beschäftigten. Es sei bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen auch um die Einhaltung von Versicherungspflichten, den Aufenthaltsstatus von ausländischen Arbeitnehmern sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gegangen.

Während der Kontrolle einer Lokalität in Leipzig soll es zu einem Fluchtversuch von drei Menschen über den Hinterhof und ein anliegendes Treppenhaus gekommen sein. Demnach wurden bei zwei der Geflüchteten aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Verstöße festgestellt. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der
Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden.

Auch in Thüringen sollen eine Reihe von Mindestlohnverstößen sowie illegale Beschäftigung aufgedeckt worden sein. In einer Aktion gegen Schwarzarbeit seien dem Hauptzollamt Erfurt zufolge an einem Tag in Thüringen 61 Gaststätten mit insgesamt 279 Beschäftigten kontrolliert worden.

Nach Angaben des Zollamt Dresden werden in der Hotellerie und Gastronomie immer wieder stark variierende Arbeitszeiten sowie Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Zoll kontrolliert Hotels und Restaurants in Rheinland-Pfalz

Der Zoll hat in Koblenz, Mainz und Trier Hotels und Gaststätten auf Schwarzarbeit überprüft. Das Ergebnis seien zehn Strafverfahren und 27 Ordnungswidrigkeitsverfahren, teilte das Hauptzollamt Koblenz am Montag mit. Die Kontrollen am vergangenen Freitag waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktaktion mit Fokus auf die Hotellerie und Gastronomie. In diesen Branchen habe es in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegeben, hieß es.

Die Kontrollen konzentrierten sich den Angaben zufolge insbesondere auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns sowie auf illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug.

Zoll kontrolliert Hotels und Gaststätten im Saarland

Der Zoll ist bei Kontrollen saarländischer Hotels und Gaststätten auf 30 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit gestoßen. In 20 Fällen bestehe der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde, wie das Hauptzollamt Saarbrücken am Montag mitteilte. In 7 Fällen sei der Verdacht auf illegale Aufenthalte von Nicht-EU-Bürgern aufgekommen, in 7 weiteren Fällen ging es um den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld. 

Die Kontrollen waren am vergangenen Freitag in eine bundesweite Zoll-Schwerpunktaktion eingebettet. In Gastronomie und Hotellerie seien immer wieder Verstöße aufgefallen, hieß es.

Zollkontrollen im Gastgewerbe in Thüringen decken Verstöße auf

Zollkontrollen in Gaststätten in Thüringen und Südwestsachsen haben eine Reihe von Mindestlohn-Verstößen sowie illegale Beschäftigung aufgedeckt. In einer Aktion gegen Schwarzarbeit seien an einem Tag in Thüringen 61 Gaststätten mit insgesamt 279 Beschäftigten und in der sächsischen Region 31 Gaststätten mit 133 Beschäftigten kontrolliert worden, teilte das Hauptzollamt Erfurt am Montag mit.

Es sei bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen auch um die Einhaltung von Versicherungspflichten, den Aufenthaltsstatus von ausländischen Arbeitnehmern sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gegangen. Insgesamt seien dafür am vergangenen Freitag 112 Zöllner im Einsatz gewesen.

Bei 76 der befragten Arbeitnehmer seien Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. In 26 Fällen sei es um die Zahlung von Mindestlohn gegangen - sie müssten noch weiter geklärt werden. In 13 Fällen bestehe der Verdacht auf illegale Beschäftigung von Ausländern, in fünf Fällen seien wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt von Ausländern Strafverfahren eingeleitet worden. Zudem gebe es weitere 28 Vorfälle, darunter das Fehlen der nötigen Ausweispapiere.

Zoll geht gegen Schwarzarbeit im Baden-Württemberg vor

Unter anderem bei Karlsruhe, Ulm und Stuttgart ist der Zoll gegen Schwarzarbeit vorgegangen. Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion gab es auch im Südwesten verstärkt Kontrollen in der Gastronomie und Hotellerie, wie die Hauptzollämter am Montag mitteilten. Ziel der Aktion sei die Überprüfung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigungen gewesen.

Allein im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe wurden laut der Behörde mehr als 60 Straf- und Bußgeldverfahren wegen verschiedensten Delikten eingeleitet. Rund 100 Zöllner hatten bei der Schwerpunktaktion am Freitag etwa 75 Objekte überprüft. Im Zuge der Kontrollen fanden die Ermittler laut Zoll im Nebenraum eines Cafés drei illegale Spielautomaten, zwei illegale Spieltische und einen Koffer mit Pokertisch.

Knapp 300 Arbeitnehmer wurden von der Ostalb bis zum Bodensee befragt, wie das Hauptzollamt Ulm mitteilte. Dabei seien 28 Verfahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und fehlenden Anmeldungen zur Sozialversicherung, aber auch wegen illegalem Aufenthalt, eingeleitet worden.

Auch im Bereich des Hauptzollamt Stuttgart gab es in der vergangenen Woche Kontrollen. Neben den Zollbeamten waren hier teilweise auch Beschäftigte der Lebensmittelüberwachungsbehörde im Einsatz. Diese stellten beispielsweise in einer Esslinger Gaststätte Schädlingsbefall fest und ordneten die Schließung an, wie das Zollamt mitteilte.

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit lege der Zoll ein besonderes Augenmerk auf die personalintensive Hotellerie und Gastronomie, hieß es. Durch die stark variierenden Arbeitszeiten der Branche würden hier immer wieder Verstöße festgestellt werden. Nach den Kontrollen am Freitag soll es nun umfangreiche Nachprüfungen geben.

Zoll deckt Schwarzarbeit im Gastgewerbe in Brandenburg auf - 46 Verfahren

Zollbeamte sind in Brandenburg gegen illegale Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe vorgegangen. Insgesamt 46 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, wie das Hauptzollamt Potsdam am Samstag mitteilte. Ziel der Überprüfung war es insbesondere, die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren und illegale Beschäftigung aufzudecken.

25 Menschen unterschiedlichster Herkunft hielten sich den Angaben nach illegal in Deutschland auf. «Auffällig war, dass diese Personen über ausländische Zeitarbeitsfirmen nach Deutschland entsandt wurden», sagte die Einsatzleiterin des Standorts Neuruppin, Elisabeth Rohde. Den Betroffenen sei versichert worden, dass alle ihre Dokumente korrekt seien. Zwei Menschen schafften es, sich durch eine Flucht der Kontrolle zu entziehen.

Insgesamt 15 Betriebe wurden im Rahmen der bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit am Freitagabend überprüft. Darunter waren Hotels und Gaststätten in den Stadtgebieten von Potsdam, Werder (Havel), Brandenburg an der Havel, Rangsdorf (Teltow-Fläming) und Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald). Auch in den Kreisen Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin wurde kontrolliert. In letzterem Landkreis wurden 42 Verfahren eingeleitet.

Der Zoll richtet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit nach eigenen Angaben ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder würden in diesen Branchen mit ihren stark variierenden Arbeitszeiten Verstöße festgestellt, hieß es. (dpa)


 

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