Cannabis-Konsum - Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten

| Gastronomie Gastronomie

Jetzt ist es fix: In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das teilte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München mit. 

«Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz», sagte sie. Damit schaffe man «klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers». Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.

Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Analyse belegt signifikante Umsatzsprünge in Bars und Clubs während des ersten WM-Spiels der deutschen Nationalmannschaft. Klassische Restaurants und Cafés verzeichneten hingegen im gleichen Zeitraum rückläufige bargeldlose Umsätze.

Unter der kreativen Leitung von Culinary Director Peter Hagen-Wiest präsentiert das Eatrenalin ein neues Menü, das Kulinarik und multisensorische Unterhaltung verbindet. Mit dabei: Dieter Koschina und Hans Neuner.

Der Michelin Guide Deutschland hat zehn neue Bib-Gourmand-Restaurants für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Damit umfasst die Auswahl bundesweit 147 Betriebe mit besonderem Fokus auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Droht der Wiesn ein Zelt-Chaos? Ein Wirt klagt gegen die Vergabe zweier Bierburgen – und trifft damit auch ein Herzstück des Oktoberfests. Was das für Gäste und Tradition bedeutet.

Yum Brands trennt sich von Pizza Hut und verkauft die Kette für insgesamt 2,7 Milliarden Dollar. Während das China-Geschäft an Yum China geht, übernimmt der Finanzinvestor LongRange Capital die restlichen Marktanteile.

Das Hotel Schlossgut Gross Schwansee arbeitet künftig mit Hendrik Otto an der langfristigen gastronomischen Ausrichtung. Der ehemalige Küchenchef des Lorenz Adlon Esszimmer unterstützt beratend die kulinarische Strategie und die Konzepte des Fünf-Sterne-Hauses nahe Lübeck.

Der Leaders Club Deutschland hat bei den Gastro Sessions in München die aktuellen Herausforderungen der Gastronomiebranche debattiert. Rund 200 internationale Teilnehmer diskutierten über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Digitalisierung und die Ansprüche der neuen Generation.

Das Frauennetzwerk Foodservice hat seine Aktivitäten auf die Schweiz ausgeweitet. Erste Veranstaltungen in mehreren Städten verzeichneten nach Angaben der Organisation eine hohe Beteiligung.

Ciao Bella von der Gustoso Gruppe wird neuer Gastronomiebetreiber in den Drei Höfen in Amberg. Ab August 2026 soll zunächst ein Frühstücksangebot starten, bevor im September der vollständige Restaurantbetrieb folgt.

Wer in die Tiefen der Kochkunst eindringen möchte, wird in Dresden unterirdisch fündig. Zwei Stockwerke geht es im Keller der Sächsischen Landesbibliothek - Universitäts- und Staatsbibliothek (SLUB) - abwärts, bevor sich eine kulinarische Welt der besonderen Art öffnet.