Debatte um Vergabeverfahren für Oktoberfest-Festzelte in München

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Die Vergabe der Standplätze auf dem Oktoberfest sorgt bereits Monate vor dem Anstich für juristische und organisatorische Diskussionen. Auslöser ist die Bewerbung der Münchner Gastronomen Kathrin Wickenhäuser-Egger und Alexander Egger um prominente Standplätze auf der Wiesn. Das Ehepaar, das seit Jahren die Münchner Stubn als kleines Festzelt betreibt, strebt eine Vergrößerung an und hat Bewerbungen für Flächen eingereicht, die traditionell fest in der Hand der großen Brauereien liegen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung steht dabei die Frage im Raum, ob die bisherige Vergabepraxis im Falle einer Ablehnung vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft werden könnte.

Gastronomen fordern etablierte Brauerei-Plätze

Die Wirtsfamilie zeigt Interesse am Volkssänger-Zelt auf der Oidn Wiesn sowie an den Standplätzen der Pschorr-Bräurosl und des Paulaner Festzelts. Letzteres benötigt aktuell ohnehin eine Neubesetzung, da die bisherige Wirtin ihren Rückzug angekündigt hat. Diese Flächen gehören zur Paulaner Brauerei Gruppe. Nach der aktuellen Praxis der Stadt München steht den Brauereien bei sieben der insgesamt 17 großen Festhallen ein Vorschlagsrecht für die Festwirte zu. Die Stadt prüft lediglich die Eignung und der Wirtschaftsausschuss beschließt die Zulassung, sofern keine Einwände bestehen. Ungewöhnlich ist im vorliegenden Fall, dass sich die Gastronomen mit einem eigenen Konzept direkt auf diese spezifischen Standplätze beworben haben, anstatt nur eine allgemeine Teilnahme am Oktoberfest zu beantragen.

Rechtsstreit um EU-weite Ausschreibung medial thematisiert

Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob die Standplätze für das weltweit größte Volksfest im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben werden müssten. Da die Brauereien ihre Wirte für die ihnen zugewiesenen Plätze selbst wählen, findet eine solche öffentliche Ausschreibung bisher nicht statt. Der Anwalt der Wirtsfamilie, Maximilian Schmid, bezeichnete die Einreichung der Unterlagen als einen völlig normalen Vorgang. Die Familie habe das offizielle Formular der Stadt ausgefüllt und warte nun die Entscheidung ab.

Während die Süddeutsche Zeitung über einen möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof berichtete, wies der Jurist entsprechende Klageabsichten gegenüber anderen Medien zurück. Er betonte, dass man sich über rechtliche Schritte bei einer Absage bisher keine Gedanken gemacht habe. Auch die Wirtin Kathrin Wickenhäuser-Egger erklärte, man habe sich für verschiedene Optionen beworben und werde sehen, was man am Ende erhalte. Die Stadt München interpretiert den Hinweis auf das EU-Amtsblatt jedoch als grundsätzliche Infragestellung der bisherigen Modalitäten. Sollte die Stadt der Bewerbung auf die spezifischen Plätze stattgeben, könnte dies die Vergabepraxis laut Brancheninsidern grundlegend verändern.

Stadt pocht auf bayerische Tradition

Die betroffene Paulaner Gruppe sowie der Verein Münchener Brauereien verweisen darauf, dass das Verfahren in der Zuständigkeit der Stadt liege. Man richte sich nach den etablierten städtischen Vorgaben. Zudem wird betont, dass die Identität der Wiesn eng mit den Münchner Brauereien verknüpft sei.

Das städtische Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) gibt mit Verweis auf das laufende Verfahren keine detaillierte Auskunft zu den Bewerbungen. Die Behörde unterstreicht jedoch die bisherige Rechtsbeständigkeit. In der Vergangenheit seien die Bewertungsverfahren mehrfach gerichtlich geprüft und bestätigt worden. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass das Oktoberfest als bayerisches Traditionsfest von lokaler Lebensart und regionalen Produkten lebe. Eine europaweite Ausschreibung stehe diesem Charakter entgegen.


 

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