Bisher waren im Aufsichtsrat von Delivery Hero keine Arbeitnehmer vertreten. Laut einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Berlin wird sich das nun jedoch ändern: Das Unternehmen muss künftig seinen Aufsichtsrat auch mit Arbeitnehmervertretern besetzen. Bereits im März hatten Berliner Richter festgestellt, dass Delivery Hero gegen das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt. Schließlich müsste bei einem Unternehmen dieser Größe (ab 2.000 Mitarbeitern) auch die Arbeitnehmerseite vertreten sein.
Delivery Hero will gegen den Beschluss nun Beschwerde einlegen. Da sich die Aktiengesellschaft durch eine Verschmelzung mit der niederländischen Delivery Hero N.V. bald in die Rechtsform Societas Europaea (SE) umwandeln werde, könne die Entscheidung des Gerichts keine Wirkung entfalten, so die Argumentation. Schließlich müsse sich diese neue europäische Aktiengesellschaft SE nicht am deutschen Mitbestimmungsrecht orientieren. Die Richter zeigten sich davon jedoch unbeeindruckt.












