Deutscher Döner gerettet? - EU-Antrag steht wohl vor dem Aus

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Der Antrag des türkischen Dönerverbands Udofed, Döner als „garantiert traditionelle Spezialität“ EU-weit schützen zu lassen, wird voraussichtlich scheitern. Nach Informationen aus EU-Kommissionskreisen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung Erfolg haben wird, „nahe null“. Das berichten mehrere Medien. Diese Nachricht dürfte die rund 18.500 Döner-Imbisse in Deutschland sowie die gesamte Gastronomie- und Fleischbranche aufatmen lassen.

Deutsche Döner-Produktion drohte das Aus

Der Antrag hätte weitreichende Konsequenzen für die hiesige Döner-Herstellung gehabt. Erdogan Koc, Sprecher des Verbands der Dönerproduzenten Deutschlands, äußerte sich dazu: „Es wäre eine großartige Nachricht, wenn der türkische Antrag von der EU abgelehnt wird. Er hätte das Aus für 95 Prozent der bisher in Deutschland verkauften Döner bedeutet.“ Nach den türkischen Vorgaben wäre die in Deutschland übliche Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch nicht mehr zulässig gewesen. Stattdessen hätte der Döner aus dem Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder von Schafen bestehen müssen. Auch die Nutzung von Putenfleisch wäre verboten worden.

Die genauen Regelungen des Antrags hätten auch die Zutaten für die Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Marinierzeit festgelegt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnte vor einer Rechtsunsicherheit und notwendigen Namensänderungen für Dönergerichte, da der hierzulande beliebte Gemüsedöner nicht mehr als solcher bezeichnet werden dürfte.

Widerstand von Deutschland und Österreich

Als Reaktion auf den Antrag, der bereits im April letzten Jahres veröffentlicht wurde, legten Deutschland und Österreich Widerspruch ein. Da in dem folgenden Konsultationsverfahren keine Einigung erzielt werden konnte, liegt die endgültige Entscheidung nun bei der EU-Kommission.

Obwohl eine formelle Entscheidung noch aussteht, gilt die Ablehnung als sehr wahrscheinlich. Der Weg bis zur endgültigen Entscheidung sieht vor, dass die EU-Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung einen Rechtsakt-Entwurf erarbeitet. Dieser wird mit weiteren Abteilungen wie dem juristischen Dienst abgestimmt, bevor die Kommission einen Durchführungsbeschluss erlässt.


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