Ein Tisch, eine Rechnung - Wie ist die rechtliche Lage im Restaurant?

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«Zahlen Sie getrennt oder zusammen?». Die Frage kommt nach dem Essen im Restaurant so sicher wie die nach dem Espresso oder dem Nachtisch. Nun macht ein Gastronom in Esslingen bei Stuttgart Schlagzeilen, weil er das Splitten einer Rechnung kategorisch ablehnt und seinen Gästen eine klare Ansage macht: Ein Tisch, eine gemeinsame Rechnung, heißt es in seinem italienischen Restaurant. 

Was aber in Italien, Spanien und Griechenland üblich ist, sorgt im Schwäbischen für Debatten. Zwar sei es bei ihm nicht verboten, getrennt zu zahlen. Die Frage müssten seine Gäste aber vorab klären, sagt Salvatore Marrazzo. 

Nerviges Splitten 

Der Auslöser für seine strikte Regel: An einem Freitagabend, das Restaurant gut besetzt, werden zwei Kellner an Tischen aufgehalten, weil Gruppen die Rechnungen aufteilen wollen und diskutieren, während andere Gäste ungeduldig warten. «Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann», erinnert sich Marrazzo. «Und am Schluss bleiben in der Rechnung ein Kaffee offen und ein Mineralwasser. Und dann diskutiert man noch darüber, wer das Wasser und den Kaffee hatte, um das zu bezahlen.» 

Fast alle Gäste seien einverstanden mit seinem Vorgehen, auf das Marrazzo auch auf einem Schild an der Eingangstür, den Speisekarten und online hinweist. Das gilt auch für die Branche, wie der Italiener erzählt. «Meine Kollegen sagen alle: «Endlich sagt das jemand», denn sie haben das Thema natürlich auch täglich.»

Kein pauschales Verbot  

Aber ein pauschales Verbot, wie ihm vereinzelt nachgesagt wird? Nein, davon könne keine Rede sein, betont Marrazzo. Gäste könnten auch weiter getrennt bezahlen. Sie müssten das dem Kellner nur kurz mitteilen, bevor sie bestellen. So lasse sich das an der Kasse sauber umsetzen.

Vielleicht lohnt auch einfach mal ein Blick nach Südeuropa: «In Italien ist meistens "alla Romana", so nennt man das», erklärt der Gastronom. «Da kommt die Rechnung in die Mitte und dann teilt man sich den Betrag.» Natürlich könne die Frage aufkommen, welchen Anteil derjenige am Tisch übernehme, der nur einen Espresso gehabt habe. «Aber da beteiligt er sich halt nicht an der Rechnung und er wird von den anderen in der Runde eingeladen auf einen schönen Espresso, ganz einfach.»

Gäste sind einverstanden

Marrazzos Gast Manuel Veile hat volles Verständnis für die Sammelrechnung: «Ich mache es mit Freunden auch immer so», sagt er. «Ob dann der eine zwei Euro mehr zahlt oder nicht, ist dann auch völlig egal.» 

Marrazzos Freund und Stammgast Sascha Hägele kennt das Thema aus eigener Erfahrung: «Ich habe selbst live miterlebt, wie das ist, wenn dann große Diskussionen am Tisch sind und der Kellner ewig dort steht.» Fast alle Gäste des Esslinger Restaurants kämen wunderbar mit der Regelung zurecht - «vor allem, weil er es ja nicht verbietet», sagte Hägele. «Man muss es nur vorher ankündigen, dann ist es überhaupt kein Problem.»

Gäste schließen eigene Verträge

Muss man das wirklich? Ist das rechtlich in Ordnung? Zumindest nicht in letzter Konsequenz. «Pauschal darf eine getrennte Bezahlung nicht verboten werden, denn es kommt darauf an, wer was bestellt hat.», sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale. «Rein rechtlich schließt jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und muss deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt.» In Gruppen bestelle in der Regel jeder und jede das Essen und müsste somit auch nur diese Speise bezahlen. 

Bei Getränken sei das anders. Oft werde gemeinsam Mineralwasser oder Wein bestellt, sagt Silber. «Genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die oder der es bestellt hat.»

Um Ärger und Debatten aus dem Weg zu gehen, empfehlen die Verbraucherschützer deshalb den Esslinger Weg auf freiwilliger Basis. Gäste sollten schon bei der Bestellung klarstellen, ob in der Gruppe oder einzeln bezahlt wird, wie Silber sagt. «Wenn feststeht, dass einzeln bezahlt wird, dann kann die Bedienung die Bestellungen zuordnen und es erleichtert die Abrechnung.» (dpa)


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