Essen im Restaurant reklamieren: «Schmeckt nicht» reicht nicht

| Gastronomie Gastronomie

Wer im Restaurant das sprichwörtliche Haar in der Suppe tatsächlich findet, eine verbrannte Pizza oder kalte Suppe bekommt, kann das beanstanden.  und Nachbesserung verlangen. Das gilt nicht, wenn das Curry subjektiv zu scharf schmeckt. Welche Regeln im Restaurant gelten.

«Wein schmeckt nicht» zählt nicht, «Wein korkt» ja

«Es muss sich nach objektiven Kriterien richten», sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. «Essen und Getränke müssen eine einwandfreie Qualität haben. Wenn etwas schimmelig oder ranzig ist, wäre das zum Beispiel ein objektiver Grund.» Manchmal ist es aber schwer, die Grenze zu ziehen. Klarer Fall: Während objektiv nicht in Ordnung ist, wenn ein Wein korkt, ist es subjektiv, ob einem der Wein gut schmeckt. Aber wann gilt etwa ein Essen als versalzen?

Maßstab sei immer, was «üblich» sei, erklärt die Juristin. «Ein Richter würde schauen, was ein durchschnittlicher Verbraucher erwarten kann. Aber im Einzelfall ist das natürlich oft schwierig.» Wird dagegen etwas anderes gebracht, als bestellt wurde, kann sofort reklamiert werden. «Ein klassisches Beispiel: Ich habe das Steak "durch" bestellt und es kommt blutig», sagt Semmler.

Suppe zu kalt? Gelegenheit zum Nachbessern geben

Wer solch einen objektiven Grund hat, dass er seinen Teller keinesfalls leeressen möchte, sollte sich umgehend beschweren. «Nicht erst die Suppe aufessen und dann sagen: "Die war zu kalt"», sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. «Sondern den Mangel sofort reklamieren und dem Wirt die Gelegenheit zum Nachbessern geben.»

Das bestätigt auch die Verbraucherexpertin: «Man kann nicht sofort sagen: "Ich zahle nicht", sondern muss immer die Möglichkeit geben, es besser zu machen. Also etwa das Steak durchzubraten oder die noch harten Nudeln neu zu kochen.» Das sei auch im Gewährleistungsrecht so geregelt. «Erst wenn das nicht klappt, wenn zum Beispiel keine Nudeln mehr da sind, kann man in einem zweiten Schritt den Preis mindern.»

Betrag nur kürzbar bei Weigerung zur Mängelbehebung

Gekürzt werden kann auch, wenn der Wirt sich generell weigern sollte, einen objektiven Mangel zu beheben. Richtbeträge für Kürzungen gibt es aber nicht. Doch wem im Laufe der Auseinandersetzung sowieso der Appetit vergangen ist, kann das Essen auch ohne Bezahlung zurückgehen lassen. Wird der Mangel erst bemerkt, wenn schon halb aufgegessen wurde, könnte der Wirt aber bei einer Rückgabe theoretisch den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichts verlangen.

In der Regel geht es Gastronomen ja aber darum, den Gast zufriedenzustellen, daher wird meist umgehend reagiert. Das beanstandete Essen wird nachgebessert und manchmal gibt es vom Haus vielleicht noch eine Kleinigkeit wie einen Espresso obendrauf, damit keine Unzufriedenheit beim Gast zurückbleibt. «Da reagiert der Gastgeber flexibel», sagt Thomas Geppert. «Er hat ja auch nicht absichtlich die Suppe kalt serviert.»

Wer etwas zu beanstanden hat, dem muss es nicht peinlich sein. Im Gegenteil: «Ein Gastronom kann eine Reklamation als Chance sehen», sagt Gastronomiecoach Andreas Möbius. «So erfährt er, wenn etwas nicht in Ordnung war. Denn viele Gäste sagen nichts und kommen nicht mehr.»

Bei Beanstandung macht der Ton die Musik

Adressat für eine Beschwerde ist zuerst einmal die Servicekraft, die bedient hat. «Man kann für die Küche etwas ausrichten lassen», sagt Geppert. «Je nachdem kommt vielleicht auch der Koch noch einmal an den Tisch.» Bei der Beanstandung selbst macht wie so oft der Ton die Musik. «Aggressiv, polternd und unsachlich ist der schlechte Weg», sagt Andreas Möbius, «auch wenn man wirklich sauer ist, weil es vielleicht ein wichtiges Essen war oder ein Geburtstag.»

Höflich und freundlich lautet dagegen die Devise. Und klar und konkret benennen, was nicht in Ordnung ist. «"Das ist mir alles zu fad" ist zu unkonkret», sagt Möbius. Das mit der Freundlichkeit gilt natürlich auch für die bedienende Servicekraft. «Im Idealfall sollte es nicht vorkommen, dass da jemand pampig wird», meint Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. «Die Dienstleistung steht im Mittelpunkt und Höflichkeit auf beiden Seiten ist das A und O.»

Pampige Bedienung mit Lächeln erdolchen

Wem die Bedienung auf eine Beschwerde hin aber doch mal komisch kommt, der sollte auch da souverän reagieren. «Am besten mit einem Lächeln erdolchen», sagt Möbius. «Aber wenn die Beschwerde nicht fruchtet, würde ich doch deutlich werden. Darüber hinaus würde ich den Vorgesetzten oder Schichtführer verlangen und mich dort namentlich über die Servicekraft beschweren.»

Ärgerlich und Grund zur Beschwerde im Restaurant ist auch, wenn das bestellte Essen zu lange auf sich warten lässt. Zwar kann die Bezahlung gekürzt werden, allerdings gibt es da keine starren Fristen. «Pauschal kann man sagen, dass Wartezeiten um die dreißig Minuten durchaus als normal hinnehmbar sind», sagt Geppert.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, von dem die Verbraucherzentrale NRW berichtet, durften Restaurantbesucher für eine Verspätung von mehr als anderthalb Stunden die Rechnung um dreißig Prozent kürzen (Az. 1 S 196/92). Ob sich wegen eines Restaurantbesuchs eine Klage lohnt, ist Abwägungssache. «Eine Klage verursacht immer Kosten, die man zusätzlich übernehmen muss, wenn man das Verfahren verliert», sagt Semmler.

Kommt die Rechnung nicht? An der Theke bezahlen

War das Essen zwar da und lecker, aber die Rechnung lässt ewig auf sich warten, müssen sich Gäste auch das nicht unendlich lang gefallen lassen. Wenn die Bedienung trotz mehrmaliger deutlicher Aufforderung nicht reagiert hat, zahlt man am besten an der Theke.

Vorsicht: Gehen Sie einfach wütend weg, ohne zu zahlen, kann das als strafbare Zechprellerei gewertet werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. In so einem Fall sollten Sie Name und Anschrift am Tisch hinterlassen, damit der Wirt Ihnen die Rechnung nachträglich zusenden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Schwarzwaldstube in der Baiersbronner Traube Tonbach ist im Ranking von La Liste 2026 erneut an die Weltspitze gewählt worden. Das Gourmetrestaurant, unter der Leitung von Küchenchef Torsten Michel, belegt in der Weltrangliste abermals den geteilten Platz 1. Alle deutschen Restaurants und die komplette Liste bei Tageskarte.

Das Dortmunder Sternerestaurant „The Stage“ wird seinen Betrieb zum 28. März 2026 einstellen. Das Lokal in Dortmund-Hombruch wird damit nach fünf Jahren, seit seiner Gründung im Jahr 2021, die bisherige kulinarische Reise beenden, um sich auf neue Projekte zu konzentrieren.

Der Restaurantbesuch wird 2026 bewusster als besonderes Erlebnis und Ort der sozialen Verbundenheit betrachtet. Neue Daten von OpenTable zeigen, wie sich die Präferenzen der deutschen Gäste in Buchungszahlen und Ausgabeverhalten widerspiegeln.

Der Guide Michelin Italien 2026 hat die neue Auswahl in Parma präsentiert, wobei insgesamt 25 Neuzugänge in den Sternekategorien ausgezeichnet wurden. Die diesjährige Ausgabe zeichnet ein neues Haus mit drei Michelin Sternen aus. Zugleich konnte Südtirol seine Position in der Spitzengastronomie festigen und zählt zwei neue Restaurants mit einem Stern.

Die Burger-Kette Jim Block ist nach Rostock zurückgekehrt und hat ihr zwölftes Restaurant in Deutschland eröffnet. Mit einem Investitionsvolumen von rund 1,3 Millionen Euro wurde das erste Jim Block-Lokal in Mecklenburg-Vorpommern am Freitag eröffnet. Das Unternehmen gehört zur Block-Gruppe, zu der auch das Steak-Restaurant Block House zählt.

Bei der offiziellen Zeremonie des Michelin Guide Northeast Cities 2025 wurden in der US-Stadt Philadelphia erstmals Restaurants ausgezeichnet. Drei Betriebe erhielten je einen Michelin-Stern, ein weiteres Restaurant wurde mit dem Grünen Stern für Nachhaltigkeit geehrt.

Die Stadtverwaltung von Florenz wird ab dem kommenden Jahr neue und deutlich strengere Regelungen für die Außengastronomie im historischen Zentrum einführen. In 50 Straßen der Altstadt wird diese komplett untersagt.

Im Hamburger „Pallas“ fand jetzt die 39. Deutsche Cocktail Meisterschaft (DCM) der Deutschen Barkeeper-Union (DBU) statt. Als Sieger ging Jakob Schröder hervor, der in Köln in der Bar „Toddy Tapper“ tätig ist. Er setzte sich mit seiner Kreation namens „Slow Motion“ gegen zehn Finalistinnen und Finalisten durch.

Die Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main ist um ein Gastronomiekonzept reicher. Die Fast-Food-Kette KFC hat dort ein neues Restaurant eröffnet, das nach eigenen Angaben als einziger Core-Plus-Store in Deutschland gilt. Das Konzept zeichnet sich durch innovative Services, Technologien und ein besonderes Storedesign mit lokalem Bezug aus.

Das Victor’s Fine Dining by Christian Bau im saarländischen Perl-Nennig feierte jetzt ein außergewöhnliches Jubiläum: Seit dem 21. November 2005 ist das Gourmetrestaurant ununterbrochen mit drei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Der Festakt versammelte alle saarländischen Ministerpräsidenten der vergangenen zwei Jahrzehnte.