Essen im Restaurant reklamieren: «Schmeckt nicht» reicht nicht

| Gastronomie Gastronomie

Wer im Restaurant das sprichwörtliche Haar in der Suppe tatsächlich findet, eine verbrannte Pizza oder kalte Suppe bekommt, kann das beanstanden.  und Nachbesserung verlangen. Das gilt nicht, wenn das Curry subjektiv zu scharf schmeckt. Welche Regeln im Restaurant gelten.

«Wein schmeckt nicht» zählt nicht, «Wein korkt» ja

«Es muss sich nach objektiven Kriterien richten», sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale NRW. «Essen und Getränke müssen eine einwandfreie Qualität haben. Wenn etwas schimmelig oder ranzig ist, wäre das zum Beispiel ein objektiver Grund.» Manchmal ist es aber schwer, die Grenze zu ziehen. Klarer Fall: Während objektiv nicht in Ordnung ist, wenn ein Wein korkt, ist es subjektiv, ob einem der Wein gut schmeckt. Aber wann gilt etwa ein Essen als versalzen?

Maßstab sei immer, was «üblich» sei, erklärt die Juristin. «Ein Richter würde schauen, was ein durchschnittlicher Verbraucher erwarten kann. Aber im Einzelfall ist das natürlich oft schwierig.» Wird dagegen etwas anderes gebracht, als bestellt wurde, kann sofort reklamiert werden. «Ein klassisches Beispiel: Ich habe das Steak "durch" bestellt und es kommt blutig», sagt Semmler.

Suppe zu kalt? Gelegenheit zum Nachbessern geben

Wer solch einen objektiven Grund hat, dass er seinen Teller keinesfalls leeressen möchte, sollte sich umgehend beschweren. «Nicht erst die Suppe aufessen und dann sagen: "Die war zu kalt"», sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. «Sondern den Mangel sofort reklamieren und dem Wirt die Gelegenheit zum Nachbessern geben.»

Das bestätigt auch die Verbraucherexpertin: «Man kann nicht sofort sagen: "Ich zahle nicht", sondern muss immer die Möglichkeit geben, es besser zu machen. Also etwa das Steak durchzubraten oder die noch harten Nudeln neu zu kochen.» Das sei auch im Gewährleistungsrecht so geregelt. «Erst wenn das nicht klappt, wenn zum Beispiel keine Nudeln mehr da sind, kann man in einem zweiten Schritt den Preis mindern.»

Betrag nur kürzbar bei Weigerung zur Mängelbehebung

Gekürzt werden kann auch, wenn der Wirt sich generell weigern sollte, einen objektiven Mangel zu beheben. Richtbeträge für Kürzungen gibt es aber nicht. Doch wem im Laufe der Auseinandersetzung sowieso der Appetit vergangen ist, kann das Essen auch ohne Bezahlung zurückgehen lassen. Wird der Mangel erst bemerkt, wenn schon halb aufgegessen wurde, könnte der Wirt aber bei einer Rückgabe theoretisch den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichts verlangen.

In der Regel geht es Gastronomen ja aber darum, den Gast zufriedenzustellen, daher wird meist umgehend reagiert. Das beanstandete Essen wird nachgebessert und manchmal gibt es vom Haus vielleicht noch eine Kleinigkeit wie einen Espresso obendrauf, damit keine Unzufriedenheit beim Gast zurückbleibt. «Da reagiert der Gastgeber flexibel», sagt Thomas Geppert. «Er hat ja auch nicht absichtlich die Suppe kalt serviert.»

Wer etwas zu beanstanden hat, dem muss es nicht peinlich sein. Im Gegenteil: «Ein Gastronom kann eine Reklamation als Chance sehen», sagt Gastronomiecoach Andreas Möbius. «So erfährt er, wenn etwas nicht in Ordnung war. Denn viele Gäste sagen nichts und kommen nicht mehr.»

Bei Beanstandung macht der Ton die Musik

Adressat für eine Beschwerde ist zuerst einmal die Servicekraft, die bedient hat. «Man kann für die Küche etwas ausrichten lassen», sagt Geppert. «Je nachdem kommt vielleicht auch der Koch noch einmal an den Tisch.» Bei der Beanstandung selbst macht wie so oft der Ton die Musik. «Aggressiv, polternd und unsachlich ist der schlechte Weg», sagt Andreas Möbius, «auch wenn man wirklich sauer ist, weil es vielleicht ein wichtiges Essen war oder ein Geburtstag.»

Höflich und freundlich lautet dagegen die Devise. Und klar und konkret benennen, was nicht in Ordnung ist. «"Das ist mir alles zu fad" ist zu unkonkret», sagt Möbius. Das mit der Freundlichkeit gilt natürlich auch für die bedienende Servicekraft. «Im Idealfall sollte es nicht vorkommen, dass da jemand pampig wird», meint Dehoga-Landesgeschäftsführer Geppert. «Die Dienstleistung steht im Mittelpunkt und Höflichkeit auf beiden Seiten ist das A und O.»

Pampige Bedienung mit Lächeln erdolchen

Wem die Bedienung auf eine Beschwerde hin aber doch mal komisch kommt, der sollte auch da souverän reagieren. «Am besten mit einem Lächeln erdolchen», sagt Möbius. «Aber wenn die Beschwerde nicht fruchtet, würde ich doch deutlich werden. Darüber hinaus würde ich den Vorgesetzten oder Schichtführer verlangen und mich dort namentlich über die Servicekraft beschweren.»

Ärgerlich und Grund zur Beschwerde im Restaurant ist auch, wenn das bestellte Essen zu lange auf sich warten lässt. Zwar kann die Bezahlung gekürzt werden, allerdings gibt es da keine starren Fristen. «Pauschal kann man sagen, dass Wartezeiten um die dreißig Minuten durchaus als normal hinnehmbar sind», sagt Geppert.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, von dem die Verbraucherzentrale NRW berichtet, durften Restaurantbesucher für eine Verspätung von mehr als anderthalb Stunden die Rechnung um dreißig Prozent kürzen (Az. 1 S 196/92). Ob sich wegen eines Restaurantbesuchs eine Klage lohnt, ist Abwägungssache. «Eine Klage verursacht immer Kosten, die man zusätzlich übernehmen muss, wenn man das Verfahren verliert», sagt Semmler.

Kommt die Rechnung nicht? An der Theke bezahlen

War das Essen zwar da und lecker, aber die Rechnung lässt ewig auf sich warten, müssen sich Gäste auch das nicht unendlich lang gefallen lassen. Wenn die Bedienung trotz mehrmaliger deutlicher Aufforderung nicht reagiert hat, zahlt man am besten an der Theke.

Vorsicht: Gehen Sie einfach wütend weg, ohne zu zahlen, kann das als strafbare Zechprellerei gewertet werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. In so einem Fall sollten Sie Name und Anschrift am Tisch hinterlassen, damit der Wirt Ihnen die Rechnung nachträglich zusenden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Michelin Guide hat elf verbreitete Irrtümer rund um Sterne, Inspektoren und Bewertungsverfahren aufgegriffen. Die Organisation erläutert dabei ihre Kriterien für die Auszeichnung von Restaurants und die Arbeitsweise ihrer Prüfer.

Das Berliner Zwei-Sterne-Restaurant Facil startet zum 25-jährigen Jubiläum eine sechsteilige Podcastreihe mit Reiner Veit. Das Audioformat beleuchtet ab dem 24. Juni 2026 die Geschichte und die personelle Kontinuität des Gastronomiebetriebs.

Bei den Frankfurter Gastro Talent Awards 2026 wurden Liv Geller als Kochtalent und Mihail Zaiat als Bartalent ausgezeichnet. Die Veranstaltung kehrte nach einer dreijährigen Pause als Teil des Rahmenprogramms der Michelin-Gala zurück.

Am Dienstag gibt der Guide Michelin in Frankfurt am Main die neuen Sterne für Deutschland bekannt. Bereits eine Woche zuvor hatte der Restaurantführer zehn neue Bib-Gourmand-Auszeichnungen veröffentlicht.

Starbucks Korea hat nach einem Werbe-Skandal sämtliche der über 2.000 Filialen in Südkorea vorzeitig geschlossen. Die Cafés wurden am Nachmittag dichtgemacht, damit Mitarbeiter an einer verpflichtenden Geschichtsschulung teilnehmen können.

Der Dresdner Historiker Andreas Rutz sieht Restaurants, Kneipen und gemeinsames Essen als wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens. Zugleich beobachtet er einen Wandel der Esskultur durch Fast Food, To-go-Angebote und veränderte Lebensgewohnheiten.

Der Wirt Alexander Egger bleibt bei einer Klage gegen die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest erneut erfolglos. Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag ab. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.

Lidl hat in Dundonald bei Belfast seinen ersten Pub eröffnet. Hintergrund sind besondere Regelungen des nordirischen Alkoholrechts, die dem Discounter den Verkauf alkoholischer Getränke in einer Gaststätte ermöglichen.

Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten.

Partner für Berlin hat zum 30-jährigen Jubiläum der Berliner Meisterköche die Nominierungen für das Jahr 2026 verkündet. Eine Jury wählte aus rund 150 Vorschlägen die Finalisten in sechs Kategorien aus, deren Gewinner im November gekürt werden.